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Lcctionsplan.
bestimmen. So enthält z. B. in Württemberg der „Normallehrplan für die Volks-schulen" vom 21. Mai 1870 am Schluß drei Formulare vou Stundenplauen, über dieer sich also ausspricht: „Die Stundenpläne sind als Beispiele gegeben. Bei ihrerAnpassung au die örtlichen Verhältnisse darf jedoch von den Proportionennicht abgewichen werden, in welchen die einzelnen Fächer, sowie die den einzelnen Ab-theilungen zugcwiescne Zeit für unmittelbaren Unterricht und für Selbstbeschäftigungzu einander stehen."
Bei größeren Schulcomplcxcn muß wegen der engen Beziehung des Lectionsplanszu deu individuellen upd zufälligen Verhältnissen seine Schlußredaction znm Amte desVorstandes gehören, die Aufsichtsbehörde aber sich die Prüfung und Genehmigung Vor-behalten. Daß der Vorstand bei der Redaction den Rath der Lehrer hört, ist zuseiner genaueren Information über die vorhandenen Umstände und Bedürfniste und zurFörderung der richtigen Einsicht der Lehrer in deu Zusammenhang des Unterrichtsnothwendig. Ja nicht nur auf die Fähigkeiten, Kräfte und begründeten Ansprüche,sondern auch auf die billigen Wünsche der einzelnen Lehrer ist nach Möglichkeit Rück-sicht zu nehmen, um den Erfolg des Unterrichts zu sichern und Einmüthigkeit undWilligkeit bei der Ausführung des Lectionsplans zu erhalten. Aber die Rücksicht aufdas Wohl der ganzen Schule, auf» ihren in der rechten Unterweisung und tüchtigenAusbildung der Schüler liegenden Zweck muß verwiegen; denn die Schule ist nichtum der Lehrer und ihrer besonderen Neigungen willen da, sondern die Lehrer um derdurch die Schule zu bildenden Schüler willen. Daher darf die Festsetzung des Lections-plans nicht der Beschlußfassung des Lehrercollcgiums, etwa nach Stimmenmehrheit,unterliegen. Dem entspricht es z. B., wenn in Württemberg die Aufstellung desStundenplans zwar Sache des Lehrers, bei mehr als 3 Lehrern Sache des Lehrcr-convents ist, dann aber die Genehmigung des OrtSschulinspcctorats, weiter die des Be-zirksschulinspectorats hinzuzutretcn hat.
Von der richtigen Ordnung und Vertheilung der Lectionen hängt die gedeihlicheWirksamkeit einer Schulanstalt zum großen Theile ab. Jeder Lehrer soll an denPlatz gestellt werden, von dem sich nach seiner Kraft und seinem Willen erwartenläßt, daß er dort dem Wohl des Ganzen am besten und freudigsten dient. JederSchüler soll durch den Lcctionsplan den Weg vorgezcichuet erhalten, auf dem er mitNutzen füt die Erweiterung und Befestigung seiner Kenntnisse vorwärts schreiten kann.Formen geben nicht den Geist, aber der Geist bedarf zu seinem Wirken angemessenerFormen. Fehlt es an zweckmäßiger sorgfältig geregelter Ordnung, so verirrt sich auchdie tüchtigste geistige Kraft sowohl aus Seiten der Lehrer als auf der der «Schüler.Echte pädagogische Weisheit wird freilich darauf verzichten, für einen Bildungsgangalles im voraus ordnen und verschreiben zu wollen.
Für die Aufstellung des Lectionsplans möchten außer den schon erwähnten undim Artikel Lehrplan zu erwähnenden noch folgende Grundsätze zu beachten sein?')
Bei der Vertheilung der Lectionen auf die Stunden Eines Tages ist allzubunter Wechsel, welcher das Interesse und die Thätigkcit des Schülers zersplittert, zuvermeiden (s. d. Art. Conccntration). Man muß innerlich verwandte Lectionen aufeinander folgen lassen und in den oberen Elasten der Nothwendigkeit größerer Ver-tiefung in einzelne Gegenstände Raum geben. Andererseits und zwar vornehmlich fürdie unteren Elasten verdient die Ansicht Ouintilians Beachtung, daß die Abwechslungden Geist erfrische und belebe und daß cs schwerer sei, längere Zeit bei Einer Arbeitauszudauern (vgl. d. Art. Abwechslung, Arbeit). An Ausdauer soll freilich dieSchule auch schon den beweglichen Knaben gewöhnen, aber nicht bis zu schädlicher,abstumpfcnd wirkender Ermüdung. Das rechte Maß ist hier weniger von der Naturdes Gegenstandes, als von der Art der Behandlung abhängig. Ein langweiliger Lehrerhält nicht einmal Eine Stunde lang die Aufmerksamkeit der Elaste bei dem interessan-testen Gegenstände fest, während bei einem andern der Glockenschlag, der ihn am
. ^ Vgl.Lectionsplans
Eisenlohr: „lieber die verschiedenen Rücksichten, welche bei Entwertung einesin Betracht kommen" in den Blättern aus Süddeutschland, Jahrg. VIII. 1814.