Kirche.
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daß die Kirche etwas an ihm habe. Beides faßt sich in die Bezeichnung: kirchlicheErziehung zusammen; von dieser ist hier zu sprechen.
I. Wenn die evangelischen Bekenntnisse von der Kirche die Definition geben, siesei die Versammlung der Heiligen, so ist hiemit freilich der Streit darüber nicht er-ledigt, in welchem Sinne ihre Mitglieder Heilige seien, ob in streng ethischem Sinne,oder in dem Sinne, daß alle, die bas Sacrament der Taufe empfangen haben, durchdie ihnen hiemit ertheilte Weihe zu Heiligen werden. Desto klarer aber und bestimm-ter ist mit jener Definition gesagt, daß die Kirche wesentlich eine zur Einheit zusam-mentretende Mehrheit von Menschen ist, die sich in ihrem Glauben eins wissen undin gemeinsamer Weise dieses Einssein im Glauben bethätigen. Obige sowohl dembiblischen Sprachgebrauch als der evangelischen Erkenntnis vom Heil in Christo undseiner Aneignung allein entsprechende Definition ist sestzuhalten gegenüber der römischenund der im Neuluthcrthum anstretenden romanisirenden Behauptung, daß die Kirchenicht eine Gemeinschaft oder Gesellschaft, sondern eine Anstalt sei, nämlich die gott-geordnete Heilsvermittlungsanstalt, deren wahrer Inhalt nicht etwa Menschen, sondernSachen, nicht Personen, sondern Ordnungen seien, nämlich Wort, Sacrament und dasmit der Verwaltung dieser Dinge betraute heilige Amt. Die erstere Ansicht, zu derwir uns bekennen, schreibt der Kirche in allweg auch den Charakter eines Institutszu, wie umgekehrt die Romanisirenden als ihren lebendigen Inhalt doch immer wiederdie Menge der Gläubigen ansehcn müßen; aber es ist ein großer Unterschied, ob daseine oder das andere Moment vorangestellt wird. Namentlich leuchtet ein, wie viel auchfür die Erziehung darauf ankommt, ob von dem einen oder dem andern Standpunct aus-gegangen wird. Stellt man das Anstaltliche voran, besteht die Kirche wesentlich ausOrdnungen mit göttlicher Auctorität, dann muß die kirchliche Erziehung das Indivi-duum zur Passivität erziehen; es muß lernen, sich jenen Ordnungen schlechthin zuunterwerfen. Wird dagegen die Kirche primitiv als Verein aufgefaßt, dann ist diekirchliche Erziehung eine Erziehung zur Activität, zu selbständiger Ausübung der all-gemeinen Christenrechte und Christenpflichten. Es werden sich also die beiden Er-ziehungsweisen dadurch unterscheiden, daß die eine den Zögling vor allem recht fest andie Kirche binden, ihm unbedingten Respect vor ihrer Auctorität beibringcn, ihn mitallen seinen Heilsbedürfnisscn von der Kirche abhängig machen wird, während dieandere den Zögling zu selbständigem Erkennen der christlichen Wahrheit anleiten, zufreiem Ergreifen des dargebotenen Heils durch persönlichen Glauben ermuntern undbefähigen und erst als Resultat dieser persönlichen innern Lebensgestaltung den An-schluß an die kirchliche Gemeinschaft herbeiführen wird. Letzteres ist freilich nicht inder Weise zu fassen, als ob der Eintritt in die Kirchengenossenschaft aufgespart bliebe,bis die subjective Christianisirung vollendet wäre; aber obgleich die Kirche auf dieChristianisirung des Zöglings von Anfang an und fortwährend hinarbeitct, und ob-gleich sie in der Kindertaufe seine Zugehörigkeit zu ihr schon anticipirt, so ist doch inWahrheit der volle, freie Anschluß an die Kirche durchs kirchliche Bekenntnis erst dasResultat jener Christianisirung.
II. Die Nothwendigkeit, daß eine Kirche als Erscheinungsform des Christcn-thums in dieser Welt existirt, ist sowohl eine innere als eine äußere. Da im Christcn-thum der treibende Hauptfactor die Liebe ist, so fühlen sich alle Gläubigen zum An-schlüsse an einander getrieben, und es bedarf nur einer göttlichen Kraft, um die Liebeso zu reinigen und zu stärken, daß sie fähig ist, einen dauernden Bund zu stiften. Dieäußere Nothwendigkeit aber liegt darin, daß ein Lebensprincip, wie das christliche,wenn es die Welt umgestaltcn soll und will, festen Fuß in der Welt selber fassen, inihr eine historische Gestalt gewinnen muß; das kann nur sein in derjenigen Form, diewir Kirche nennen. — Dennoch ist die Kirche nicht die bloße Summe der in ihr sichsammelnden Menschen, so daß auch ihr geistiger Besitz nur gleichsam die Summewäre, die aus der Addition des Glaubens, der Erkenntnis rc. aller einzelnen sichergäbe. Wir unterscheiden sie als Ganzes von der Summe des Einzelnen; sie ist„moralische Person", die, ob sie gleich nur in der Vielheit der ihr zugehörigen Per-sonen existirt, doch im Geiste als etwas über den Personen schwebendes, von ihnenund ihrer zufälligen Qualität unabhängiges angeschaut wird. Man kann dies diemystische Seite der Kirche nennen, nach welcher sie eben Gegenstand des Glaubens,