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1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Katechese.

und Einsicht aus früherem Unterricht vorhanden sei, so mußte cs aus ein Wieder-holen mit den Fragen angelegt werden; galt cs aber die Behandlung von etwasNeuem, so war dies Neue entweder eine Vorlage von bestimmter, fertiger Ausgestal-tung, und für den Katecheten erwuchs die Aufgabe, in diese Vorlage hineinzuweisenund behufs der Herbeiführung einer Erkenntnis des Gliederbaus das eine in dem-selben von dem andern bctrachtungsmäßig zu sondern, denn nur wer richtig unter-scheidet, lehrt gut. In solcher Sonderung kann den Katecheten entweder die Absichtleiten, durch Auslegung die Fülle genießen zu lassen, welche sich aubietet, oder irgendetwas einzelnes an seine m Orte, d. h. am rechten finden, erkennen und würdigen zulassen. Wer in christlichen Dingen in der Schule zu unterrichten hat, muß es somachen, und salbungsvolle Beredsamkeit hicnebcn kann sich sehr schön ausnehmen, aberUnterricht ist sie nicht und gelernt wird bei ihr nichts. Dies giebt die vollberech-tigte zergliedernde Katechese.

Oder aber es gilt ein Entwickeln, das ist die Entfaltung einer in Keimenvorhandenen Erkenntnis. Solche Entfaltung aber ist auf dem Gebiete der christlichenLehrtätigkeit ebenso berechtigt, wie jede andere Art, Gedanken zu leiten und weiterzu führen. Es war eine andere Zeit vollkommen in ihrem Rechte, wenn sie dieKatechese in gcwißem Grade zu einer Sokratik machte; denn galt ihr als christ-liche Erkenntnis keine andere als die, welche aus der Betrachtung der in unseremnatürlichen Bewußtsein gegebenen Erkenntnis entspringt, warum sollte sie nicht fragendin solch Bewußtsein hiueiugehen und zuseheu, wie weit sie damit kommt? Daßmau von dem Nichts ein Etwas suchte und erwartete, das haben die katechetischenLehrer der Schule von den Pastoren und die Pastoren von den Professoren der Philo-sophie gelernt. Die Richtung der Katechese auf Entwicklung aber verurtheilen, heißtentweder nicht zu unterscheiden wissen oder das Kind mit dem Bade ausschütten. Ent-wickeln ist nicht bilden aus nichts, sondern die Leitung des Erkennens an ganz be-stimmten Vorlagen (Deductionsmitteln) zu derjenigen Bestimmtheit, welche man beab-sichtigt, durch die einzelnen nothwendigen Stufen ihres Werdens hindurch. Wir müßenalso der Katechese das Recht, entwickelnd zu verfahren, so gewiß zu erhalten trachten,als wir den Lehrer für verpflichtet erkennen, seinen Schüler stufeumäßig zu leiten undals es der HErr selbst und nach ihm die Apostel gethan haben und als es mancherGegenstand fordert. Ja wir stehen gar nicht an, zu sagen, daß mit eben so vielRecht, als ein Predigender eine Gemeinde heuristisch durch seinen Vortrag bethätigt,auch ein katcchetisch Lehrender heuristisch zu verfahren hat. Immerhin bleiben dieVersuche, in sokratischer Weise christlich unterweisen zu wollen, besser als die Unlustzum Lehren, welche auf gewitzen Seiten epidemisch ist; denn predigen ist noch langenicht unterrichten.

So gestaltet sich also die Einrichtung der Katechese nach der Intention des Leh-renden, auf welche er thcils durch die Stoffe, theils durch das Schulziel geleitet seinmuß. Die Katechese in der Volksschule wird es auf Vorbereitung und Unterstützungdes Consirmandcnunterrichts abzusehen haben. Die Katechese derjenigen Schulen, welcheder christliche Religionsunterricht auch nach der Confirmation zu pflegen hat, wirdin der ihr zupassendcn Form die in der Confirmation gewonnene Unterlage für diechristliche Erkenntnis thcils zu erhalten, theils auszubcuten haben.

Die andere Hauptart aber, welche in der Katechese entsteht, ist diejenige, welcheunmittelbar von der Kirche ausgeübt wird, durch eine kirchen amtliche Per-sönlichkeit. Ihre Einrichtung wird sich zu gestalten haben nach der Intention, welcherzufolge die Katechese entweder ein Act der Unterweisung oder ein Momentdes Cultus wird. Act der Unterweisung ist die kirchliche Katechese 1) als soge-nannteKinderlehre"; diese darf als eine allgemeine Ergänzung des eigent-lichen Schulunterrichts in der Religion angesehen werden. Die Kirche kommt demBetriebe des Schulunterrichts hier unterstützend entgegen. 2) als Confirmanden-unterricht. In dieser katechetischen Function hat der Geistliche ganz bestimmteSchüler, um sie zu dein ganz bestimmten Zwecke, welchen die Confirmation in sichschließt, gelangen zu lassen. 3) als besondere seelsorgerische Pflege. DieKatechismus-Examina Speners waren dergleichen Acte, und halten wir sie, in ange-messener Weise von einer geeigneten Persönlichkeit verwaltet, noch eben so sehr am