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Jesuiten, Jesuitenschulen.
Constitutionen nach seinen Grundzügen angedeutet, und wie es dann unter dem fünftenOrdensgcncral Claudius Aquaviva in der 1599 erstmals publicirten rutäo ot 1n8titutiostncktorum (Plan und Einrichtung der Studien) weiter ausgcführt wurde. So zäheaber der Orden an seiner ursprünglichen Verfassung und Praxis festhält, so groß istdoch auch nach Umständen die Elasticität und Gewandtheit, womit er den Orts- undZcitverhältnisscn sich anzuschmiegen weiß.
Die Geschichte des jesuitischen Schul- und Erziehungswesens ist daher wesent-lich eine bloß äußere, und diese ist wieder ganz dieselbe mit der äußeren Geschichtedes Ordens. Sie zerfällt in drei Hauptperiodcn: i) die Zeit seiner Erhebung undAusbreitung im 16. und 17. Jahrhundert, 2) die Zeit seines Verfalls und seiner Auf-hebung im 18. und 3) seine Wiederherstellung im 19. Jahrhundert und sein gegen-wärtiger Bestand.
Auf romanischem Boden und ans dem Geist der romanischen Völker war derOrden erwachsen, innerhalb der romanischen Staaten fand er auch seine erste Aufnahmeund Verbreitung, wie er ja, von Anfang an nichts anderes ist als die Ncaction desromanischen Auctoritätsprincips gegen das germanische Princip der sittlichen Persön-lichkeit und sittlichen Gemeinschaft.
Italien, Spanien, Portugal waren die ersten Sitze der Gesellschaft: auchfür ihre Lehrtätigkeit fand sie hier gleich ein weites Feld. Zunächst war cs der katho-lische Religionsunterricht der Jugend, den: sich Ignatius und seine Freunde mit demfeurigsten Eifer widmeten. Wollte man aber besonders den vornehmeren Classen derGesellschaft den Glauben an die Auctorität der Kirche wieder cinimpscn: so durfte sichder Orden nicht ans den Religionsunterricht beschranken, sondern er mußte sich alsförmlichen Lchrordcn constituiren und darnach trachten, so viel möglich das ganzeUnterrichts- und Erziehungswesen der katholischen Völker in seine Hand zu bekommen.Papst Julius III. erthcilte der Gesellschaft 1552 die ausdrückliche Erlaubnis, überallSchulen oder Collegien anlegen zu dürfen, Pius IV. und V. bestätigten diese Erlaubnis,letzterer 1571 mit der Concession, daß die Lehrer der Gesellschaft auch an Universitätenöffentliche Vorlesungen sollen halten dürfen. Von nun an war die Gründung jesuiti-scher Lehranstalten der verschiedensten Art vorzugsweise in den Haupt- und Universitäts-städten das Hauptmittcl der Verbreitung und Wirksamkeit des Ordens zunächst in denkatholischen Ländern Europa's. — Rasch hatte sich der Orden über ganz Italienverbreitet, überall Schulen gegründet und besonders in R o m schon unter des IgnatiusGencralat die Pflanzschule des ganzen Ordens, das OolteZIum Romunnm 1550 undzum Behuf der Einwirkung auf Deutschland 1552 das OollsKinm Cermunienm er-richtet. — Fast noch größeren Fortgang als in Italien hatte die Gesellschaft auf derpyrenäischcn Halbinsel. Am schnellsten fand sie Aufnahme in Portugal,wo sie den Hof für sich zu gewinnen wußte. In Spanien gelang cs dem Ordenerst nach manchen Anstrengungen und Kämpfen, das Mißtrauen der Könige und dieOpposition dominicanischer Theologen zu besiegen, besonders seit der vornehme SpanierFranz Borgia, der nachmalige dritte Ordensgeneral, für die Verbreitung desselben inseinem Vaterlande thätig war. — In Belgien hatten sie sich seit 1542 in Löwenniedergelassen. Und nicht nur wußten sie in dem bereits zur Hälfte protestantischenBelgien die ausschließliche Herrschaft des Katholicismns wicdcrhcrzustellen, sondern auchin den vereinigten Niederlanden suchten sie seit 1592 von Cöln und Löwen aus nichtohne Erfolg vorzudringen. — In die katholische «Schweiz cröffnete ihnen ein Oberstder Schweizergarde in Rom den Weg. 1574 gründeten sie ein Collegium zu Luzern.Bald folgte ein Colleg zu Freiburg 1584, von Canisius begründet. — In Frank-reich hatten sie zwar 1550 die königliche Erlaubnis für ihre Aufnahme erhalten, aberdas Parlament wie die Universität, zum Theil auch der französische Episkopat, warihnen abgeneigt. Es erhnb sich hier jener merkwürdige, fast hundertjährige Kampf desJesuitenordens mit der Pariser Universität und dem Parlament, welcher in der Ge-schichte des französischen Untcrrichtswcsens eine so bedeutende Stelle cinnimmt. DasConcil zu Poissy 1561 gestattete ihnen zwar endlich die Zulassung, aber nicht alseinem neuen Orden, sondern nur als einer gelehrten Gesellschaft, und als sie 1564unter dem Namen des Collegiums von Clermont ihre Unterrichtsanstalten in Pariseröffneten: so bestritt ihnen die Universität, deren Rechte von dem Kanzler Stephan