Industrieschulen.
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Die Schüler sind nicht durchaus dieselben; auch das Eintrittsaltcr ist verschieden: ebensoist die Beschäftigung der Knaben und Mädchen in der Regel ganz verschieden. Was dieLehrer betrifft, so sind für die Mädchen Lehrerinnen anzustcllcn, die nur in wenigenFällen ihre Schülerinnen auch in der Lcrnschule unterrichten. Tie Volksschullehreraber, so sehr ihnen im allgemeinen Sachkenntnis und Interesse für die Ucbungcn inder Industrieschule zu wünschen ist, sollten doch mit dauernden und anstrengenden Ar-beiten an ihnen nicht behelligt werden, da sie ihre Zeit und Kraft zu ihrem Schul-unterricht und ihrer persönlichen Fortbildung gar wohl brauchen.
5) Der Lernschule, an die mit dem Fortschritt der Zeit immer größere Ansprüchegemacht werden, darf weder Zeit noch Kraft geschmälert werden, wenn sie ihrer hohenAufgabe genügen soll, dem bürgerlichen und kirchlichen Gemeinwesen wohl vorbereiteteI Glieder zu erziehen. Am wenigsten darf die religiöse Bildung versäumt werden und
" dies eben auch im Interesse der Industrie. Denn wenn der Arbeiter aufwächst
ohne Gottesfurcht und Gehorsam gegen göttliche und menschliche Ordnung, so wirds das ganze materielle Gebäude auf einem Vulcan aufgcrichtet, der beim nächsten Aus-
brnch alle seine Ansiedler zu verschlingen droht. Aber so wenig als die sittlich-religiöse
Bildung darf die intellcctuelle, namentlich nach der Naturscite hin, verkümmert werden,- und zwar wiederum im Interesse der praktischen Berufsbildung.
; 6) Die Lernschule hat jedoch auch unmittelbar das Ihre zu thun, um in ihrer
t allgemeinen Vorbildung fürs Leben zugleich den Grund zu legen, auf welchem dieBefähigung für die praktische Berufsbildung desto sicherer erreicht wird. Sie hat dasAuge des Schülers für die praktischen Bedürfnisse des Lebens zu öffnen, bei denHebungen des Rechnens und Schreibens sich soviel möglich auf diesem Gebiet zu be-wegen, das Zeichnen in die Reihe ihrer Unterrichtsgegenstände aufzuuchmen und dieNaturkunde je nach dem vorherrschend landwirthschaftlichen oder gewerblichen Betriebder Gemeinde zu fördern.
7) Die Frage von der allgemeinen Errichtung der Industrieschulen und ihrer
t inneren Einrichtung hängt wesentlich von der Vorfrage ab: Welche spccielle Arbeits-
^ Übungen gehören in die Industrieschulen der Gemeinden? Hier kommt vor allem in
Betracht, daß die Industrieschule es nicht mit Zöglingen einer geschlossenen Erziehungs-anstalt zu thun hat, sondern mit der gestimmten Schuljugend der Gemeinde, sodanndaß es sich bei der Beschäftigung in der Industrieschule zunächst nicht um Arbeitsver-dienst oder Armenunterstützung, sondern einfach um Bildung zu zweckmäßiger Arbeithandelt. Die Arbeiten selbst nnn, zu welchen die Gemeinde-Industrieschule zu bildenhat, müßcn unter die allgemeinen Bedürfnisse des menschlichen Lebensgezählt werden und von der Art sein, daß sie allgemein gelehrt und gelerntwerden können, in die Schule aber deshalb ausgenommen werden, weil dieFamilie ihre Kinder in denselben nicht oder nicht genügend unter-weisen kann. Es ergiebt sich sonach der Schluß: Jede Schulgemeinde, die! für eine gute Erziehung ihrer Kinder sorgen will, hat die Pflicht,auch eine Industrieschule zu errichten, in welcher die Mädchen imStricken, Nähen und Spinnen, soweit es Bedürfnis ist, unterrichtetwerden, und für sie, noch mehr aber für die Knaben (woferm nicht, wiein vielen Landgemeinden, für die körperliche Ausbildung zum landwirthschaftlichenBeruf ohnehin schon hinreichend gesorgt ist) damit einen Schulgarten zu ver-binden. Jener hat eine besondere Lehrfrau, diesem in der Regel der Volksschullehrervorzustehen.
8) Ist die Gründung einer solchen elementaren Industrieschule Obliegenheit einerjeden Schulgemeinde, so liegt die Frage nahe: Soll sie das Recht haben, die Volks-schüler zum Besuche derselben mit Zwang anzuhalten? In Deutschland ist wenigstensfür die Mädchen-Industrieschule ohne Bedenken mit Ja zu antworten. Jedoch müßeneinige Voraussetzungen zutreffen. Es ist vor allem der Familie Rechnung zu tragenund ihre Kinder sind, wenn sie den Unterricht selbst gehörig besorgt, oder nicht zu
j beseitigende Hindernisse im Wege stehen, zu dispensiren. Sodann ist dafür zu sorgen,
; daß technisch gut gebildete Lehrer und Lehrerinnen mit der Leitung der Arbeitsschule
! betraut werden; daß der Unterricht ein methodischer sei und die Unterrichtszeit auf die
nothwendige Stundenzahl eingeschränkt werde; endlich daß die ordentliche Ortsschul-