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Industrieschulen.
Fertigkeiten, deren man zur Führung einer einfachen Haushaltung bedarf; Verdienstfür die Armen; besonders Bewahrung vor Bettel und Müßiggang. Die Beschäftigungder Kinder bestand von Anfang an in Stricken, Nähen, Spinnen, SpitzenklöppelnStroharbeiten, Verfertigung hölzerner Löffel, Schachteln rc. In neuerer Zeit sind esgemeiniglich nur die 2 erstgenannten Arbeiten, auch Häckeln und Flicken. Die Schüler j
treten ini Alter von 9—10 Jahren in die Industrieschulen ein. Diese dauern außer-halb der Schulzeit regelmäßig im Winterhalbjahr an den Nachmittagen des Mittwochsund Samstags je 2 — 3 Stunden, in vielen Gemeinden auch im Sommer. DasArbeitsmatcrial wird den ärmeren Kindern auf Kosten der Gemeinde gegeben, denensodann ein kleiner Arbeitslohn, wenn nicht das ganze Fabrikat zu gut kommt. DieKosten der Anstalten bestreiten die Gemeinden. Den unbemittelteren unter ihnen reichtder Staat annehmliche Beiträge. Es besteht kein Zwang zur Errichtung von Industrie-schulen. Ebenso wenig wird zum Besuche derselben ein Zwang angewendct, mit Aus-nahme derjenigen Kinder, die verwahrlost sind, oder deren Eltern im öffentlichenAlmosen stehen. Sie stehen meist unter Lehrfraucn, nicht selten unter den Ortsschul- ^meistern und deren Gattinnen. Das Arbeitslocal ist gewöhnlich ein Schulzimmer.
Noch stehen sie in keiner organischen Verbindung mit der Volksschule, find aber seit1864 mit Ausnahme derjenigen, die ausschließlicb zum Erwerb für arme Kinder s
bestimmt sind, den gesetzlichen Schulbehörden des Landes untergeben. GenauereOrdnung, strengere Aufsicht, gründlicher vorgebildcte Lehrerinnen sind auch für die jwürttembergischen Industrieschulen dringendes Bedürfnis. Was zur Befriedigung dieses !Bedürfnisses durch Johannes Buhl, den Schöpfer des neuesten methodischen Arbeits-unterrichts in Württemberg, geschehen ist, darüber vgl. man: „Der Handarbeitsunterrichtin den Mädchenschulen Württembergs und des Instituts zur Heranbildung von Arbeits-lehrerinnen in Ludwigsburg. Im Auftrag des K. Württ. Cultministeriums nach amt-lichen Quellen dargestellt von E. Hory. Stuttgart 1872." — Ganz ähnlich wie inWürttemberg, ist seit 1836 auch in Baden das Jndustrieschulwesen organisirt. I
Was in Württemberg in einer einzigen Gemeinde, Schlattstall, seit 1854 versucht !
worden ist, die unmittelbare Verbindung der Lern- und Arbeitsschule, das hat schon !
am Ende des vorigen Jahrhunderts im Jahr 1796 Herzog Peter von Holstein k
in einem ganzen Bezirk durchgeführt. So edel die Absicht dieser Schuleinrichtung, so l
umsichtig ihre Organisation entworfen war, so ließ doch die Ausführung des ganzen i
Plans im Leben gar vieles zu wünschen übrig. Auch fehlte es an einheitlicher Auf- w
sicht über beide Schulen. »
Wir ziehen, auf die vorliegende geschichtliche Ueberschau gestützt, die Resultate in »folgenden Sätzen: M
1) Die Erziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und nicht bloß seine gei-
stigen, sondern auch seine körperlichen Kräfte zu entwickeln. Es ist das Verdienst derneueren Zeit, dieses Bedürfnis erkannt und mit dessen Befriedigung Ernst gemacht zu '
haben.
2) Es kann sich aber, was die Erziehung zur Arbeit betrifft, nicht darum han-deln, die Kinder der Volksschule in den Fertigkeiten des speciellen Lebensberufes aus-zubilden, sondern man hat sich in der Arbeitsschule ans Allgemeine und Elementarezu halten.
3) Principiell kommt die Bildung der Kinder zur Arbeit nur der Familie zu. , i s.
Da aber die Familie selten im Stande ist, die allseitige Bildung ihrer Sprößlinge ß
richtig und ausreichend zu besorgen, so treten öffentliche Anstalten an ihre Stelle. I
Jedoch ist nicht zu übersehen, daß die Familien der arbeitenden Classen für die Er-ziehung zur Arbeit in weit größerem Maße Gelegenheit, Geschick und Bedürfnis haben,
als für die geistige Ausbildung. Daraus folgt, daß ihnen in dieser Beziehung auchein größeres Recht zusteht an ihre Kinder. Es darf daher die Arbeitsschule nicht die-selben Ansprüche an die Familie machen, wie die Unterrichtsschule.
4) Schon aus diesem Grunde, wie noch aus vielen andern, sind beide Bildungs-anstalten geUennt von einander zu halten, wenn si; sich auch parallel neben einanderbewegen und beiden die freundlichsten Beziehungen zu einander zu wünschen sind. Zutrennen sind sie, weil jede ihr eigenes Gebiet hat und besondere Kräfte und Thätig-keiten in Anspruch nimmt, die sich ohne Nachtheil nicht mit einander vermengen lassen.