Hcrbart.
Herrnhntisches Erzichungswescii.
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leiten, das Wissenschaftliche aber meist den öffentlichen Schulen überlassen, indem ernur bestimmt, welche Schulstunden seine Anvertrauten zu besuchen haben. Die Schuleihrerseits wird darauf verzichten, an einen strengzusammenhängenden Lehrcurs jedenSchüler zu binden. — Die Stellung dieser Erzieher in den Familien und Gemeindenbeschreibt Herbart als ähnlich derjenigen der Hausärzte; wie diese das Leibliche, sowürden sie das Geistige in Bezug ans die Kinder mit Ansehn ordnen und leiten.Hinsichtlich ihrer ökonomischen und bürgerlichen Verhältnisse sollen sie der Gemeindenäher als dem Staate angehören. — Wir möchten diese pädagogische Phantasie Her-barts nicht in allen Theilen vertreten. Das Verhältnis des „Erziehers" zur Schuleinsbesondere unterliegt gerechtem Bedenken. Dagegen ist die andere Seite des Her-bart'schen Gedankens richtig. Es ist ein wesentliches Bedürfnis, daß es päda-gogische Vertrauensmänner für die Familien gebe und daß eine jede zu Rathund Hülfe sich an einen solchen anschließe. Freilich läßt sich hier am allerwenigstendurch unmittelbare Machtbestimmnng oder bloße Amtsauctorität etwas thun, es isteben Sache des Vertrauens und des wahren Ansehns. Indessen fehlt dem, was wirsordern, auch im gegenwärtigen Leben keineswegs ganz die Realität.
Was das Verhältnis von Staat und Kirche zu dem Erziehungswesen betrifft,so gehört Herbart zu denjenigen, welche für das letztere eine möglichst große Unab-hängigkeit und Selbständigkeit in Anspruch nehmen. Von dem Staate fürchtete ereine den besonderen Bedürfnissen zuwiderlaufende Ccntralisation, ferner eine Benutzungder pädagogischen Kräfte einseitig für Berufsbildung und Nützlichkeitsprincip. Viellieber scheint er der Gemeinde, als einem unmittelbaren Verein von Familien, dieSorge für ihr Erziehungswesen anvertrauen zu wollen, würde aber jedenfalls diemöglichste Selbständigkeit des besonderen Erziehungskreises und das Fernebleiben einesMajoritätsdcspotismus in Sachen der praktischen Pädagogik zur Bedingung seinerZustimmung machen.
In Bezug auf die Kirche will Herbart für das Erziehungswesen weder Beherr-schung noch Herrschaft, wohl aber ein freundschaftliches Verhältnis und dieBewahrung derjenigen Gesinnung, „womit beide einander seit langer Zeit zu umfassengewohnt sind." Solle dieses freundschaftliche Verhältnis ungestört bestehen, so dürfekein Theil dem anderen durch Zudringlichkeit lästig fallen. Die Schule dürfe nichtsich anmaßen, den Glauben, der lange vorhanden sei, von neuem Hervorbringen zuwollen. Aber auch die Kirche möge sich hüten, daß sie nicht sich einmische in dieVerhandlungen der Schule; denn sie bedürfe manches stillen Dienstes, den nur dieSchule ihr leisten könne.
Herrnhutisches Erziehungstvesen. Die Erziehungsthätigkeit der Brüder-gemeine ist so alt als diese selbst; Zinzcndorf gründete schon 1725 ein Mädchenstiftauf seinem Gute Berthelsdorf und 1724 eine Landschule für junge Adelige in Herrn-hut, welche 1727 durch ein Waisenhaus ersetzt wurde. Nicht nur für diese erstenpädagogischen Versuche war das hallische Vorbild maßgebend, sondern überhauptwährend der ersten 50 Jahre herrnhutischer Erziehungsthätigkeit scheint, wohl nichtohne entscheidenden Einfluß der allgemeinen Zeitsitte in dieser Hinsicht, die hallische,gesetzlich-strenge Methode die herrschende geblieben zu sein. Nächst dem innerlich un-läugbar dahin treibenden Motiv des eigentlich brüderischen, evangelisch-positiven Geistesist es doch erst der Einfluß veränderter pädagogischer Anschauungen, wie er in densiebziger und achtziger Jahren durch den Philanthropismus auch auf diese Kreise aus-geübt wurde, welcher der herrnhutischen Erziehungsthätigkeit zu freierer und harmo-nischerer Entfaltung verhelfen hat.
In jener Periode war die pädagogische Wirksamkeit eine begrenztere als später,weil man keine eigentlichen Pcnsionsinstitute hatte. Dagegen waren die Kinder derGemeine selbst in jener Zeit vom frühesten Alter an fast alle in Instituten vereinigt.Die Familienerziehung ward durch diese Art von öffentlicher Jugendbildung nur zusehr verdrängt und in ihrem Rechte gekränkt. Von der einen Seite war dieser Zu-stand veranlaßt durch den ausgeprägten Pilger- und Streitercharakter, welchen fast dieganze Gemeine infolge der beständigen Missionen unter Heiden und Christen an-nahm. Aber andererseits überschritt man auch willkürlich das durch diese Umständegebotene Maß, infolge von Zinzendorfs damaligen Lieblingsideen genossenschaftlichen