Herbart.
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Unterricht überläßt, will sie seinen reellen Bestand sichcrstellen. Die Momente ihresWirkens sind folgende: u) Im allgemeinen, sie beschränkt und ermuntert daS Handelnnach eigenem Sinn. Indem sie cs beschränkt, begegnet sie der nahevcrwandtenRegierung, von welcher Hcrbart hier ausdrücklich voraussetzt, daß schon sie „allemUnfug steuere, welcher nächst seinen unmittelbaren äußern Folgen auch in das Gemüthdes Knaben selbst grobe Züge von Unrechtlichkeit u. dgl. bringen könnte." DieZucht beschränkt das Handeln durch Abschneiden der Gelegenheit, durchablenkende Beschäftigung, endlich durch Strafe; dieses letztere jedoch nur da,wo noch nicht in der Handlung des Kindes sich entschiedene Neigung und Ueberlcgungzeigt, wo vielmehr „eine einzelne neue Regung zum ersten oder zweiten male un-überlegt als Fehler hervorbricht, der, ungeschreckt, sich wiederholen und ins Gemütheinen falschen Zug eingrabcn würde." Sie ermuntert es, wofern „der vorhandeneGedankenkreis schon eine richtige Charakterbcstimmung hoffen läßt," indem sie Ge-legenheit und Ausfordening zu einer ernsten Thätigkeit giebt, „damit sich der Menschbald firire." Hierbei wird sic Ucberrcizung der äußern Thätigkeit vermeiden, damitnicht der Wechsel von Vertiefung und Besinnung gestört werde, d) In besondererBeziehung auf die „objective" Seite des Charakters wirkt die Zucht haltend undbestimmend. Mit dem erstcrcn dieser Momente ist die Mitwirkung der Zucht zumGedächtnis des Willens gemeint. Sie geschieht dadurch, daß der Erzieher dem Zög-ling gegenüber sich stets mit ruhiger und fester Sicherheit, den jedesmaligen Um-ständen und Personen gemäß benimmt, nie den Gleichmuth verliert. Sein Gleich-muth wird sich unvermerkt miitheilcn. Die Naturanlage des Erziehers und seineUebung im Umgänge mit Menschen kommt hier besonders in Anschlag. — Der Er-zieher wirkt aber auch bestimmend ein, damit sich die Wahl entscheide. Dazu istbesonders ein leichtes Eingehen in die Bewegungen der jugendlichen Seele nöthig.Noch mehr die Concentration seines Geistes, welche für das Erziehen so gewonnensein muß, daß er selbst großenteils durch den Zögling bestimmt, ihn durch einenatürliche Rückwirkung wieder bestimme, wobei er nicht zu früh scharf berichtigendarf. Er muß ferner die natürlich bestimmenden Gefühle eindringlich genug um denKnaben häufen, ihn mit den Folgen jeder Handlnngs- und Sinnesweise umringen.Hier sind nun die eigentlichen Erziehungsstrafen anzuwenden, die sich von denRegierungs strafen dadurch unterscheiden, daß sic nicht wie diese „an ein Maß derVergeltung gebunden sind, sondern so abgemessen werden, daß sie immer noch alsgut gemeinte Warnung erscheinen und nicht dauernden Widerwillen gegen den Erziehererregen;" sie vermeiden so viel wie möglich das Positive und Willkürliche und haltensich, wo sie können, an die natürlichen Folgen menschlicher Handlungen. Dazu kommenBelohnungen, nach eben diesen Grundsätzen angeordnet, o) In besonderer Beziehungauf die „subjcctive" Seite des Charakters ist die Zucht regelnd und unterstützend.Regelnd: sie läßt fühlen, daß sie ein inconscguentes Handeln nicht verstehe, nichtzu erwidern wisse; sie macht ferner auf das Unreife und Voreilige aufgegriffenerGrundsätze aufmerksam. Dock darf, was in Betreff von Grundsätzen reiner Ernstdes Zöglings ist, nie verächtlich behandelt werden, mag es auch Tadel verdienen. —Unterstützend wirkt die Zucht in dem Kampfe, in welchem sich die Grundsätzezu behaupten suchen, vorausgesetzt, daß sie Unterstützung verdienen. Hier kommt csauf eine genaue Kenntnis der Gcmüthslage des Kämpfenden und auf Auc-torität an. Denn eben die innere Auctorität der eigenen Grundsätze ist es, welcheverstärkt und ergänzt werden muß durch eine ihr vollkommen gleichartige von außen."— Tics ist im allgemeinen die Anwendung der Zucht. Im Hinblick auf Sittlichkeitfügt Herbart noch einige besondere Bemerkungen hinzu: Gedächtnis des Willens istnatürlich nicht unter allen Umständen wünschenswcrth, es kann auch das Schlechtedamit ergriffen und festgehalten werden. In dieser Beziehung muß die Zucht auchverwirrend und beschämend auftretcn. Ferner darf die Rücksicht auf den Erfolgeines Handelns nicht in der Art bestimmend wirken, daß die Sckätzung des gutenWillens ohne Frage nach dem Erfolg dadurch verdunkelt würde. Für das jüngereAlter fordert Herbart die Bewahrung eines kindlichen Sinnes. Diesen verderbealles, was dem natürlichen Vergessen des eigenen Selbst entgegenarbeitc.Pädag. Handbuch. I., 40