Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Hclferftistci».

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schicdenhcit der Schüler und ihrer Fortschritte, theitS durch ihre Zahl, thcils durchdas natürliche Verhältnis der Schüler unter einander erfordert. Denn wenn schonder Umstand, daß in den meisten Schulen die Classcn zu groß sind, eine Hülse durchVermehrung der Lehrkräfte wünschenswertst erscheinen läßt, so wird es durch die Be-trachtung, daß ein Schüler in gewißcn Beziehungen oon seinem Mitschüler mehr, alsvom Lehrer selbst zu lernen pflegt, zum didaktischen Gebote, sich diese Hülfe bei denSchülern zu suchen.

Die Art, wie diese Schülerhülfe im Lancasterianismus und in der Eckeruförderwechselseitigen Schuleinrichtung organisirt ist, muß hier übergangen und auf die Art.Bell und Lancaster/'Wechselseitige Schulciurichtuug" verwiesen werden. Man kannaber die wechselseitige Sckuleinriclttung verwerfen und gleichwohl die Mithülfe vonSchülern bei dem Unterricht für nützlich und zweckmäßig halten.

Diese Hülfe kann ordentlicher und außerordentlicher Weise stattfindcn. Ersteresist der Fall, wenn einem geförderten und verläßlichen Schüler eine Art geistigenPflegamtes über einen schwächeren Mitschüler übertragen wird, vermöge dessen erdie Pflicht übernimmt, den häuslichen Fleiß desselben zu überwachen und zu unter-stützen. Es leuchtet ein, daß dies nur in solchen Fällen ausführbar ist, wo dieseSchüler ohnehin täglich Zusammenkommen, also vorzugsweise in Lehranstalten mitConvicten, und daß es überhaupt in dieser Ausdehnung nur selten und mit Vorsichtgeschehen darf. Häufiger und unbedenklicher ist die außerordentliche Benützung desSchülerhelferdienstes in der Schule. Mehrere Schwächere zusammen können bald indiesem bald in jenem Pensum unter Oberaufsicht des Lehrers von einem stärkerenSchüler überhört oder geübt werden.

Indessen sind es nicht allein die schwächeren unter ' den Schüler», die eine An-wendung des Helfeldienstes wünscheuswerth machen, sondern auch die stärkeren, dennwas bei jenen die Herablassung des stärkeren Mitschülers zur Anspornung beiträgt,das thut bei diesen der gegenseitige Wetteifer. Zu dem Ende können die Schülerbeauftragt werden, hie und da ihre Arbeiten in der Schule gegenseitig zu corrigiren(mittelst Unterstreicheus der Fehler) und zu ceusiren, damit jeder selbst lehre und vomNachbar belehrt werde. Die einfachste Art wechselseitigen Unterrichts. Selbstver-ständlich muß der Lehrer die von den Schülern durchgesehene fremde Arbeit selbstdurchsehen, um sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Correctur zu über-zeugen, oder er muß die von dem Corrector bemerkten Fehler mündlich angcbcn lassenund zum Stoffe gemeinsamer Belehrung machen. In Fällen, wo er viel an derTafel vorzuschreiben, vorzurechuen oder vorzuzeigcn hat, stellt er passend einzelneSchüler auf, welche die Ruhe und Aufmerksamkeit der anderen zu überwachen haben.Doch greift dieser Dienst schon in die folgenden Arten ein.

Die Schulerziehung macht den Helfcrdienst ebenfalls zuläßig und wünschens-werth. Denn sie erfordert nicht nur eine stete specielle Ucberwachung der Schüler,sondern es verhält sicb mit ihr auch, wie mit dem Unterrichte, daß manches hierher-gehörige von einem Mitschüler leichter geschieht.und lieber angenommen wird. DerVorgang und Rath eines Mitschülers macht auf die übrigen oft größeren, unmittel-bareren Eindruck, als der des Lehrers selbst, abgesehen davon, daß der Lehrer inandern Verhältnissen steht, also dem Schüler nicht in allem Muster sein kann. Diesfindet zwar seme Anwendung nicht allein im Helfcrdienste; aber durch letzteren werdendie Besseren jedenfalls um so mehr sich verpflichtet fühlen, mit gutem Beispiel voran-zugehcn, und ihr Beispiel und Wort wird für die anderen eine Auctorität.

Die einfachste Verwendung der Schüler zu Erziehern ihrer Mitschüler bestehtdarin, daß die älteren, gerechteren, bewährten mit der Aufsicht auf das Verhaltender anderen beauftragt werden. Das darf nur zeitweise, in bestimmten Fällen, undabwechslungswcise geschehen, um weder Neid, noch Selbstgesälligkeit zu erregen.

Weiter wird gegangen, wenn einzelne Schüler, die weniger zuverläßig sind, einemreiferen und zuverlässigen Mitzögling zur moralischen Pflegschaft zugegeben werden.Dies ist nur in Erziehungsanstalten thunlich, da aber auch oft von entschiedenemNutzen.

Noch weiter geht K. A. Zeller in seinerSchulmeisterschule" (4. Ausl. Leipzig1839). Das Priucip des wechselseitigen Unterrichtes will er in gleichem Maße auf