Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Hausvater.

Herker.

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seherimien, Mägde) untergeordnet, wie dem Hausvater das männliche (Aufseher,Knechte). Ihre Berufung und Anstellung erhalten beide Hauscltern von einem dasGanze der Anstalt leitenden Privatvcrein, welcher die Statuten entwirft, das Dienst-personal anstellt und entläßt, über die Aufnahme der Kinder und alle wichtigerenAngelegenheiten entscheidet, und eines seiner Mitglieder, gewöhnlich den Vorsitzer, waSNieistcnS der Ortsgeistliche ist, mit der Oberaufsicht und Leitung des Ganzen beauf-tragt. Diesem als Inspektor ist also der Hausvater untergeordnet; was die Schulebetrifft, so steht er wie jeder andere Volksschullehrer unter der Aufsicht der Orts-,Bezirks- und Landesschulbehörde.

Bei der Wahl des Hausvaters muß mit großer Umsicht und Sorgfalt verfahrenwerden; denn die Zahl der Individuen, in welchen sich die zu diesem Amt erforder-lichen Eigenschaften vereinigen, ist nicht eben groß. Vor allem ist es wegen der vielenvernachläßigtcn, geistig stumpfen und unbegabten Subjecte, die in einer Ncttungs-anstalt sich zusammenfinden, wnnschenSwerth, daß er mit mehr als gewöhnlichem Lchr-geschick begabt sei. Er muß ferner mit der zur Verwaltung und Leitung einer aus-gedehnteren Hans-, Feld- und Stallökonomie erforderlichen Einsicht und Erfahrungausgerüstet, überhaupt ein Mann von praktischem Geschick sein; namentlich muß ihmein besonderes Maß jener Gaben, welche zur Negierungsfähigkeit gehören, zur Seitestehen. Da es überdies unmöglich ist, ihn, was die Einnahmen und Ansgaben betrifft,genau zu controtircn, indem ein Theil der der Anstalt znfließenden Liebesgaben vonden Wohlthätcrn an ihn übergeben wird, andererseits nickt für alle die vielen Hans-Haltungsausgaben Rechnungsbelege gefordert werden können, so muß er ein Mannvon erprobter Rechtschaffenheit und Uneigennützigkeit sein. Der wichtigste Theil der,zu diesem Amt erforderlichen Eigenschaften ist aber in seinem AmtstitelHausvater"angedeutet. Er ist Erzieher und zwar Erzieher eines solchen Hanfes, er hat Vater-stelle zu vertreten und zwar bei solchen Kindern. Alle den Erzieher cvnstitnirendenEigenschaften (s. den Art. Erzieher) sind hier in gesteigertem Grad zu fordern. BeimAnstaltshausvater muß nicht nur ein höheres Maß des natürlichen Erziehungs-taktes vorhanden sein, sondern derselbe muß auch an der Hand der Praxis durchReflexion und Studium sich zur ErzichungsweiSheit und Erziehungskunst fortgebildethaben. Er muß bei der fehlenden Naturbasis Recht und Auctorität dem Kindegegenüber erst durch ein sittliches Sein und durch Leistungen sich erwerben, wehe, wenner das Betriebskapital bei demselben auf Heimzahlnng erst borgen muß. Ebenso istdie Liebe nicht wie bei der Familicnerziehung von vornherein gegeben; der Anstalts-erzieher muß sie durch sittliche Anstrengung erst erwerben. Und wie schwierig ist esgerade bei diesen Kindern, ihre Liebe nnd Liebe zu ihnen zn gewinnen! Zudem wirddiese Aufgabe noch um vieles erschwert durch die Masse von Kindern, welche Rettnngs-anstalten in sich vereinigen. Es ist nicht abznschen, wie diese Aufgabe anders alsvon einer christlich durch gebildeten Persönlichkeit gelöst werden kann. DerHausvater einer Rettnngsanstalt muß die drei christlichen Cardinaltugcndcn, Glaube,Liebe, Hoffnung in hohem Maß besitzen.

In der Regel wird das Anstaltshauswcsen von den Hauseltcrn ans Rechnungder Anstalt geführt; sie erhalten nicht etwa ein bestimmtes Kostgeld für jedes Kind,sondern die Anstaltskasse macht ihnen Vorschüsse, mit denen sie die Anstaltsbedürfnissezu bestreiten, und über deren Verwendung sie Rechnung abzulcgen haben. Deswegenkönnen sie noch keine besondere Küche führen, sondern haben freie Kost von der An-stalt, wozu noch freie Wohnung, Wäsche, Holz, Licht, Kleider- nnd Schuhreparaturen(wenn daS Schneider- und Schuhmachcrhandwerk im Hans getrieben wird), auchwohl freie ärztliche Behandlung kommt. Außerdem besteht ihre Belohnung in einerGeldbcsoldnng.

In Württemberg sind durch das Gesetz vom 6. und die Verfügung vom 7. Juli1842 die Pcnstonsrechte der Volköschnllehrcr auch auf die Lehrer an Rettungsanstaltcnausgedehnt worden. Außerdem ist es bisher Praxis der Oberschulbehörde gewesen,den Hausvätern bei ihrer Wicderanstellnng an öffentlichen Schulen die im Dienst derRettungsanstalten zugebrachtcn Jahre anzurechncn.

Hecker, Johann Julius. Literatur: K. v. Raumer, Gesch. der Pädagogik,Th. II. Fried. Ranke, I. Jul. Hecker, der Gründer der königl. Realschule, 1847.