600
Hausgottesdicnst.
Hausvater.
Dienstboten ungeeignet erscheint, zu geschehen haben. Um sie auch für Schwächerefruchtbar zu machen, wird das Einstreuen von kurzen Fragen oder Bemerkungen, auchdas Lesen gedrängter sehr faßlicher Auslegungen immerhin kaum vermißt werdenkönnen. Aber eine freie Auslegung, auch wenn die Zeit es erlaubte, scheint unsweder nöthig, noch auch in allen Fällen räthlich. Es ist die praktische Folgerungaus der evangel. Lehre von der selbstlcuchtcnden Kraft der Schrift, daß ihre Offen-barungen des erklärenden Menschenwortes nicht unbedingt bedürfen, und schon diebloße Gewöhnung an ihren täglichen Gebrauch hat ein wirksames erziehliches Momentin sich. — Daß auf die snbjective und augenblickliche Erbauung kein allzugroßesGewicht gelegt, sondern die Gesammtbedcutung des täglichen Hausgottesdienstes insAuge gefaßt werde, ist auch darum nöthig, weil sonst so viele Störungen der Sachenachtheilig zu werden drohen. Der echte evangel. Hausgottesdienst erträgt alle dieseDinge, er wird auch durch die Uebung heilsamer Zucht an den Kindern während'des Gottesdienstes selbst, wenn sie nur mit Gelassenheit geschieht, nicht beeinträchtigt/sondern gefördert, weil Gehorsam besser ist als Opfer.
Im übrigen muß die evangel. Freiheit in allem den Weg der richtigen Mittezwischen Durchführen und Nachlassen zeigen. In Nebensachen pünctlich sein, ist auchhier wider die Liebe. Aber wo der Geist Christi regiert, da ist er ein Geist heiligerOrdnung und erweist sich als eine Macht, die viele vermeintliche Hindernisse über-windet, und das wachsende Bedürfnis schafft sich selbst die Formen, welche jedesmaldie würdigsten und fruchtbarsten sind.
Haushaltungsgeschafte, s. Oekonomische Arbeiten.
Hauslehrer, s. Privatlehrer.
Hausordnung. Wenn man von einer Kirchcnordnung, einer Schulordnungspricht, so denkt man sich ein ausgearbeitctcs Actcnstück, eine Art Verfassungsurkunde.Ein solches schriftliches Instrument mag als Ausdruck der Hausordnung ebenfalls amPlatze sein, wo in einem größeren Institut Zöglinge aus verschiedenen Familien undLebenskrcisen zusammen kommen. Dagegen bedarf die Familie solch eines Mittelsnicht; in ihr stellt sich von ihrer Gründung an die tägliche LebenSordnung fest, underweitert sich, indem die Familienglieder sich mehren, indem die Geschäfte sich erwei-tern, von selbst; das Kind aber findet, wenn es geboren wird, die Hausordnungschon in vollem Gange vor. und reslectirt nicht, ob und warum alles so sein mäße,sondern das Wirkliche erscheint ihm immer auch als das Nothwcndige und kann sichihm für Lebenstauer einprägcn. Ist aber so die Hausordnung eine Macht, welcherdas Kind sich fügen muß, so hat umgekehrt dieselbe auch nach des Kindes Leben undBedürfnis sich zu modisiciren. Näher betrachtet umfaßt dieselbe alles, was das ge-meinsame Leben der Familie berührt, aber eben darum auch vieles, was zwar daSeinzelne Familienglied für seine Person allein angeht, was aber, sobald es nicht amrechten Ort und zur rechten Zeit geschieht, störend in das Ganze cingrcift. AufUebcrtretung der Hausordnung können ganz wohl speciclle Strafen, eine Art Con-ventionalstrafen, gesetzt werden, die dann in vielen Fällen nicht den Charakter väter-licher Züchtigung, sondern den eines Notabene haben, daher sogar unter Umständenscherzhafter Art sein können; die Furcht, ansgelacht zu werden, wirkt in solchem Falleganz erwünscht. Eine Hausordnung ist aber nur möglich, wenn Vater und Muttergenug Ordnungssinn haben, um nicht selbst entweder aus Bequemlichkeit dieselbe zuübertreten, oder auch sie in despotischer Weise an ihre Willkür zu binden.
Hausvater in RcttungSanstalten. (Vgl. Rettungsanstalten VI.) Weis demHausvater in einer gewöhnlichen Haushaltung obliegt, das ist mit Modificationen,die in der Natur einer Anstalt liegen, auch Obliegenheit des Hausvaters der Rcttungs-anstalt. Er ist diejenige Person, welcher die unmittelbare Leitung und Führung derAnstalt anvertraut ist. Zu seinen allgemeinen Hausvaterpflichten kommt aber in derRegel auch noch das Untcrrichtsgeschäft, weswegen er aus der Zahl der von derOberschulbehörde geprüften Lehrer gewählt werden muß. Seine Frau steht ihm alsAnstaltshauSmuttcr zur Seite und hat als solche im wesentlichen die nämlichen Func-tionen, wie die Hausmutter in gewöhnlichen Familien. In Anstalten, deren Kinder-zahl noch gering ist, giebt sie den Mädchen auch Unterricht im Stricken, Näben,Spinnen, Bügeln, Flicken u. dgl. Ihr ist daS nöthige weibliche Dienstpersonal (Auf-