Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
Seite
581
Einzelbild herunterladen
 

Gewissen, Gewissenhaftigkeit.

581

dieser Sprachgebrauch bei schärferer wissenschaftlicher Analyse nicht angewandt werdenkann; seine Anwendung auch sür dieses Moment im sittlichen Leben ist bloß damitp rechtfertigen, daß solch ein idealer sittlicher Standpunct, wo cs gar keines Gewissensbedarf, um das Gute in uns zu producircn, auch von den Besten unter uns nurmomentan eingenommen wird. Ebenso wenig ist das Bewußtsein der vollbrachtenHandlung bei einem solchen dasjenige, was man ein gutes Gewissen zu nennen pflegt,worin nämlich Beifall und Lob soll zu vernehmen sein;er wird selig sein in seinerThat" sagt viel bündiger Jakobus 1, 25. Anders aber gestaltet sich die Sachemit dem Eintritt der Sünde, mit dem Verflochtensein des Individuums in eip sündigesGesammtleben. Wir müßen zuerst den Fall ins Auge fassen, daß ein vorher un-schuldiger Mensch gesündigt hat. Hier stoßen wir auf das Phänomen, in welchemsich das Gewissen manifcstirt, und zwar ist dasselbe 1) die Ncaction des sittlichenTriebes gegen die Sünde, die ihn verletzt hat; 2) nicht nur das Bewußtsein, daß dieThat. und zwar als meine That, vollbracht ist, und ich sie nicht mehr von mir los-schälen kann (also der einfache Act der Zurechnung), sondern die fortwährende Richtungdes Gedächtnisses, die beharrliche Fixirung des Selbstbewnßtseins auf diese That, und3) der Reflex dieses Zerwürfnisses im tiefsten Lcbensgefühl; der Sünder bekommt eszu empfinden, daß die Sünde ihm in Wahrheit ans Leben geht, Gewissensangst istTodesangst. Wenn aber dies die Function ist, in welcher die sittliche Natur desMenschen sich als Gewissen constituirt: so wirkt dieselbe, nachdem einmal die Sündeals Zustand in der Menschheit vorhanden ist, noch weiter zurück; das Gewissen kommt,ohne darum seinen inncrn Zusammenhang mit der Sünde aufzugeben, auch da schonzum Vorschein, wo diese noch nicht zur einzelnen wirklichen That geworden, sondernnur erst allgemeine und individuelle Möglichkeit ist. Hier ist das Gewissen darin zuerkennen, daß schon die Vorstellung der nur erst möglichen Handlung, wofern diesevom sittlichen Sinne als eine böse erkannt wird, in meinem Gefühle denselben Reflexbewirkt, den wir vorhin als Wirkung der vollbrackten That vorgefundcn haben. Esist also auch dieses sogenannte vorausgehende Gewissen doch eigentlich ein nachfolgendes;ihm geht die Vorstellung der That voran (wie wärs, wenn ichs thätc?). Lasse ichmich durch jene Wirkung, die schon die Vorstellung der möglichen Handlung auf meininnerstes Gefühl ausaeübt hat, abschreckcn, dieselbe zu einer wirklichen zu machen,dann sage ich: mein Gewissen hat mir nicht zugelassen, dies zu thuu. Parallel gehtdiesem Fall der umgekehrte, wo das Gewissen mich nöthigt, etwas zu thun. Jedersieht ein, daß dieses Antreibcn ein anderes ist als jenes ursprüngliche des sittlichenTriebes, da man solcher vermittelnden Vorstellungen gar nicht bedarf, sondern einfachthut, was man nicht lassen kann; jene Vermittlung ist erst durch die Sünde und ihreVersuchlichkeit uothwcndig geworden. Aber es verräth auch wieder eine vorgeschrittenesittliche Bildung und feinere sittliche Organisation, wenn das Gewissen, statt erst nachder That in Wjrxsm»k«t zu treten, schon da gleichsam unters Gewehr tritt, wo nurerst die Möglichkeit derselben vorhanden ist; wie wiederum derjenige, der nach dereinzelnen That sich innerlich geschlagen fühlt, sittlich besser ist im Vergleich mit dem,in welchem erst nach gehäuften Sünden und handgreiflicher Erfahrung ihrer Folgenjenes Gefühl sich cinstellt. Eine weitere Eigenschaft, die wir an dem Gewissen war-nehmen, ist die: es läßt dem Sünder so lange keine Ruhe, bis daS normale Ver-hältnis, das in seiner sittlichen Natur und Bestimmung liegt, hergcstellt ist. Diesist einerseits nur durch Vergebung möglich, andrerseits nur dadurch, daß dem sittlichenTriebe wieder sein Recht zuerkaunt, daß er befriedigt wird. Letzteres kann in Bezugauf die einmal begangene Sünde nur durchs Bekenntnis geschehen. (Vgl. d. Art.Abbitte.)

Was wir oben als Gewissensfunction bezeichnet haben, das entspricht eigentlichnur dem, was man das strafende, das böse Gewissen nennt. Soll wohl für ein ge-setzgebendes Gewissen, für ein gutes Gewissen hier kein Raum gelassen werden? Wasdas erstere Prädicat aubelangt, so ist allerdings, wie wir oben gezeigt haben, dasSiltengesetz nickt in der Form des Gewissens, sondern in der Form des Triebes undSinnes dem Menschen eingepflanzt. Das Gewissen als solches gebietet nichts, es istja das bloße Jnncwerden unseres sactiscken Gesammtzustandes im Verhältnis zu demGrundgesetz, das wir in uns tragen. Abermals jedoch bringt cs die Sünde mit sich,