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1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Geschlechter.

Geschlcchtcrtrcmiung.

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Seele zu legen, welcher zugleich die sicherste Bürgschaft dafür giebt, daß auch der ver-lorene Sohn den Weg zur Heimat wieder zurücksinden werde.

Geschlcchtcrtrcmmng. Die Frage, ob die Geschlechter verschiedenen Unter-richt erhalten, also verschiedene Lehranstalten für sie vorhanden sein sollen, ist nachzwei Hauptrücksichtcn zu beantworten: nämlich 1) ob sowohl die Fähigkeit alsdie künftige Bestimmung der Mädchen wirklich eine so ganz andere ist als die derKnaben, daß das Zusammcnnehmcn beider ans diesem Grunde nnthnnlich erscheint?und 2) ob in sittlicher Hinsicht Nacktheit von dem Beisammensein beider zu be-fürchten ist? In crstcrcr Hinstckt müßcn wir, was die Intelligenz anbelangt, denGegensatz der Geschlechter durchaus bestreiten. Was bis zum 14. Jahre für Mädchenzu abstract ist, ist es der Hauptsache nack auck für Knaben; das Interesse für die Lehr-fächer ist durchschnittlich bei beiden Geschlechtern dasselbe, d. h. individuell größer oderkleiner. Was aber den künftigen Lebcnsbcrnf anbelangt, so ist er beim Landvolk in vielerHinstckt derselbe; auch ist (von Niehl) längst bemerkt worden, daß Stimme, Gcsichts-züge und Benehmen der beiden Geschlechter in dieser niederen Schichte sich sehr ähnlicksind. Also ist zu sagen: bei der Landjugend ist gegen das Zusammcnnehmcn derGeschlechter nichts zu erinnern; auf der Stufe des Bürgcrthnms und der höherenGesellschaft dagegen ist die Trennung der Geschlechter durch den Unterschied der ganzenLebcnsbestimmnng nothwcndig gemacht und kann nur in einzelnen Lehrstunden aufge-hoben werden, wie z. B. im Religionsunterricht und in den Gesangstunden.

Allein die Frage ist weiter, ob das Zusammensein in Einem Local, das täglicheSichsehen nickt einen Reiz auf das Geschlechtsleben ansübe, der gefährlich wäre,und eine Gelegenheit zu Neckereien, ja zu Sünden gebe, die nicht mehr gutzu-machcn wären? Die einen unter den Pädagogen befürchten das in der Thal; soSchwarz, Lehrb. der Erz. III, S. 189. Dagegen ist die Mehrzahl derselbenkeineswegs für absolute Trennung, wenigstens nickt in der Volksschule und währendder ersten Schuljahre. Auch Bencke und Palmer lassen hier eine Vereinigung zu.Mit Entschiedenheit haben für eine solche gesprochen Spieß, Allg. Schulz. 1836,Nr. 122129 (wobei die Urthcilc sehr vieler Pädagogen angeführt sind); Baur,Erz.-Lehre 296-303.

Als Vorthcile, die das Zusammennehmen der Geschlechter auch in sittlicher Be-ziehung gewährt, erkennen die Pädagogen Folgendes an: Die Knaben werden durchden Verkehr mit den Mädchen sanfter, bescheidener, anständiger; sie gewinnen an Ehr-uud Ordnungsliebe. Dagegen werden die Mädchen leichter vor falscher Sentimentalitätbewahrt, sie verlieren die allzu große Schüchternheit und lernen sich freier bewegen.Der rechte, edle Ton, die rechte sittliche Haltung findet sich meistens da, wo beideGeschlechter in größerer Anzahl bei einander sind, lieber die sexuellen Verirrungenbemerkt Harnisch, Handbuch S. 338:Ich bin nach meiner Erfahrung der Meinung,daß gerade durch das Zusammensein von Knaben und Mädchen ein Grund zur Sitt-lichkeit gelegt wird, daß die Einbildungskraft der Knaben und die Sehnsticht derMädchen durch die Wirklichkeit sich mäßigt, daß die Schamhaftigkeit sich weit eherbei gehöriger Schulaufsicht erhalten wird, als wenn beide Theilc getrennt sind. DieKnaben, welche am wenigsten mit Mädchen Zusammenkommen, und die Mädchen,welche am wenigsten Knaben sehen, sind der Verführung am ersten auSgcsetzt." Aehn-liche Erfahrungen werden aus N. Amerika berichtet.

Wenn also die bezcickneten sittlichen Nachtheilc nicht zu befürchten sind, so kanndas oben erwähnte didaktische Motiv um so eher Platz greifen, so daß man DenzelRecht geben muß, wenn er sagt:Eine Abtheilung der Kinder nach demGeschlechts darf in der Volksschule nie auf Kosten der Classcncin-theilung nach Entwicklungsstufen stattfindcn." Einl. in die Erz. u. s. w. II.260. Also in solchen Schulen, wo nur zwei oder drei Lehrer vorhanden sind, da scheidenman um so mehr nach Kenntnissen, weil hier meistens die einfachen ländlichen Verhält-nisse obwalten. Sind 4 oder mehr Lehrer vorhanden, oder verlangt cs der sittliche,bezw. unsittliche Zustand, so mag man vorn 810. Jahre, je nach den Verhältnissenauch vom Beginne der Schule an die Geschlechter trennen, dann aber auch vollständig.

Wo die Geschlechter vereinigt sind, da ist natürlich eine sorgfältige Aussichtund Uebcrwachung dringendes Bedürfnis. Alle sexuellen Beziehungen im naturge-