Geographie in der Volksschule.
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und nützlich kann angeführt werden." Nach der „Stnndentabellc der Lcctionen"werden in der zweiten und sechsten Schulstunde die „Wissenschaften erklärt." — „DieSachen, die nur den Knaben nöthig sind, als Schreiben, Rechnen und etliche nützlicheWissenschaften werden sparsamer getrieben." Zu diesen wird gerechnet: 1) „derHimmel und die Geschöpfe Gottes an demselben; 2) die Elemente und Witterungenzwischen Himmel und Erden; 3) der Erdkreis und die Geschöpfe in und auf dem-selben; 4) von Kräutern und Bäumen; 5) von unvernünftigen Thieren; 6) von demMenschen." Eapitel XII. handelt von etlichen nützlichen Wissenschaften: 1) Meßkunst,2s Münz, Maß und Gewicht; 3) vom Bauen; 4) die Landcsbeschrcibung oderGeographie. Hier wird gelehrt: die Meilen, Eintheiluug der Länder, DeutschlandsKreise und Länder. „Dabei sagt ein Schullehrer den Kindern, in welchem Lande siewohnen." Unterschied von Dorf, Flecken, Stadt. „Städte sind mit Thoren undMauern verwahrt, haben völlige Stadtfreiheit, darin treiben Handwerker, Künstler,Handelsleute ihr Gewerbe und Nahrung." Hierauf kommt etwas über Chronologie,Genealogie und Hcraldica. Die fünfte Abtheilung betrifft die Zeitrechnung nachden Uhren. Das XIII. Eapitel handelt „von den geist- und weltlichen Landes-lachen." „Was soll ein jeder von dem Lande, darin er wohnet, wissen? Ein jederIlnterthan muß dcS Landes oder Orts Gelegenheit, Eigcnthum, Vermögen, Obrig-keit, Ordnung und Gebräuche, wie auch Nutzen und Beschwerungen wissen. Hiermuß der Lehrer sagen, wie das Land heiße, ob cs in Deutschland, Preußen oderSchlesien sei, welche hohe Obrigkeit in Deutschland und im Lande sei und welcheniedrige. Es muß einem jeden ferner bekannt sein der Ort, wo er sich aufhält,obs ein Dorf, Flecken oder Stadt, unter welchem Amte oder Gericht er liege undwas sonst mehr Ocrter ins Amt gehören. Was ein jeder Ort außer den Woh-nungen habe: Feldmark, Fluren, Grenzen derselben muß den Kindern erklärt werden.Tie gemeinen Güter, die zu gewißem Gebrauch verordnet«:,: Güter, das für Arme,Kranke, Reisende Verordnetc, das für das gemeine Stadt- und Dorfwcscn Nöthige,das zur Sicherheit eines Orts Gehörige, daß Mauern, Wälle und Graben vor dieStädte, Zäune aber vor die Dörfer sind, solches wird den Kindern deutlich unter-schieden. Ferner die Obcrgerichtc; wer spricht Recht in geistlichen Sachen? (Consi-storium). Die weltlichen und geistlichen Untergerichte. Die Kirchendiener. Wer dieöffentlichen Gefälle besorgt; wer über den Wald Aufsicht führt; wer zu Unterhaltungder Gesundheit verordnet ist; was dem Landesherrn allein zusteht; was hat derUnterthan für Rechte und Pflichten?" re.
Solcher Weise wnrde der geographische Unterricht in den Volksschulen vornehmlichin der Form einer einfachen, populären Hcimats- und Vaterlandskundc gegeben undvom Schulmeister selbst nichts weiter verlangt, als daß er die kleinen und leichtenFragen und Antworten seines Lehr- und Handbüchleins den Schülern bcibringe. Be-deutend erweitert wird das Maß der Kenntnisse durch das Gencral-Land-Schul-Neglemeut für Preußen vom 12. Aug. 1763, welches von dem OberconsistorialrathHecker, dem Gründer der ersten deutschen Realschule in Berlin, entworfen worden ist.Das hicnach 1765 verfaßte und im Verlag der Realschule erschienene „Lehrbuch oderknrzgefaßtcr Unterricht aus verschiedenen Wissenschaften zum Gebrauche der Landschulenin den K. Preußischen Provinzen" giebt den Schulmeistern Anweisung, wie sie inihren Schulen Unterricht ertheilen sollen 1) von der Seele des Menschen; 2) von derNaturlchre; 3) von der Rechenkunst; 4) von der Feldmeßkunst; 5) vom Weltgebäude;6) von den drei Reichen der Natur; 7) von der Historie; 8) von der Geographie.„Was ist Geographie? Eine Nachricht von den verschiedenen Ländern auf der Erdeund den darin befindlichen merkwürdigsten Städten und Dörfern." Gehandelt sollwerden 1) von Eintheiluug der Oberfläche der Erde; 2) von den vier Wclttheilcnund Weltmeeren; 3) von den vornehmsten Ländern in Europa; 4) die zehn KreiseDeutschlands; die vornehmsten Länder in Asien, Afrika und Amerika und „die vor-nehmsten Jnsuln bei Amerika." Das alles füllt in, Auszug fünf Seiten.
Nach dem preußischen Muster stellte der berühmte Schulfreund Abt Felbiger 1765ein General-Landschul-Ncglement für Sagan und Schlesien auf, welches übrigensnicht auf den Dörfern, sondern nur in Städten mit dreiclasstgen Schulen etwasRealien und Geographie vorschreibt. Neben dem Latein und Französischen und „einer