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1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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510
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510 Gehorsam. Geistliche als «eclsorger in Bezug auf die Erziehung.

hvrsam gegen ein solches Befehlen erweist sich immer zugleich auch als eine Quellevon Wohlfahrt, die Lenkung des Willens auf das Gute, seine Ablenkung vom Bösenals eine Wohlthat, und also wächst mit der Achtung vor dem Erzieher die dankbareLiebe zu ihm, es vergeistigen sich die ursprünglich sinnlichen Motive des Gehorsamsund werden inehr und mehr zu sittlichen.

Was ist also die Grundbedingung einer ersprießlichen Gehorsamspflege anders,als daß der zum Befehlen Berechtigte selbst ein rechter Mensch sei, der eben darumdas Rechte in rechter Weise befehlen kann, weil er es als sein eigenes Gesetz achterund befolgt. Aus der Vorbildlichkeit des eigenen Lebens nehmen gegenüber de»Heranreifenden die Anforderungen des Erziehers ihre stärkste Einwirkungssähigkeit unrdaS Gebot, du sollst ehren, erfüllt sich desto leichter und lieber gegenüber von solche»,die selbst chrcnwerth sind (vgl. d. Art. Auctorität). So lange der Erzieher hinterseiner eigenen Pflicht zurückbleibt, mangelt seinem Willen und Befehl die Energie,andere zu ihrer Pflicht anzuhalten; nur so viel als er selbst in sich die Triebe dessinnlichen Egoismus bezwungen hat, so viel ist er vermögend in anderen sie zu be-zwingen; auf dem Gehorsam, den er selber leistet, fußt seine Macht, den Gehorsam,welchen man ihm schuldet, herbeizuführcn. Der Wille aber, sich selbst fort und forterziehen zu lassen und in der Leistung des Gehorsams vorbildlich zu werden, ist davorhanden, wo der Erzieher sich unter die Zucht des göttlichen Willens stellt. Inder Beugung des eigenen Willens wächst dessen Macht über den des Zöglings, Ehr-furcht erzeigend gegen Gort wird er selbst ehrwürdig, seine Gebote gewinnen einenheiligen Rückhalt und eine im Gewissen verbindende Macht.

Gehör, s. Siunenübung.

Geist, s. Seel entehre.

Geistliche als Schulinspectoren, s. Schulreg im ent.

Der Geistliche als Seelsorger in Bezug auf die Erziehung. Es sollhier nur von dem geredet werden, was dem Geistlichen, wenn ihm auch die Local-schnlinspection nicht zufiele, doch in seiner Eigenschaft als Hirte der Gemeinde obläge,infolge des Auftrages:Weide meine Schafe" undweide meine Lämmer!" Daihm die höchste Aufgabe gestellt ist, die es giebt: Menschen zum Himmelreich zu er-ziehen, so hat er in Bezug auf Unterricht und Erziehung den Berns, in der Gemeindeder Vertreter solcher Grundsätze und Einrichtungen zu sein, welche zur Erreichungjener Aufgabe förderlich erscheinen, und da er der Einzige in der Gemeinde ist, derdas unbestreitbare Recht hat, jeglichem Gewissen Vorhalt zu thun, so soll er die diesen:Recht entsprechende Pflicht auch in den Angelegenheiten der Erziehung erfüllen. Esläßt sich nicht leugnen, daß trotz unserer Fortschritte in der Erziehung, namentlich inder pädagogischen Theorie, doch die große Menge auf diesem Gebiete in Blindheittappt; denn wo das eigne Herz nicht fest ist, da giebts ein unseliges Schwanken inder Erziehung, wo das Familienleben nicht ein festgeschlossenes und heilig durch-wärmtes ist, da ist da» Reich, in welchem die Jugend herangezogen werden soll, msich selbst uneins, und wo das höchste Ziel nicht sicher vor der Seele steht, da wirkenauf die Erziehung der Wechsel und die Hinfälligkeit der Ziele verderblich ein. Sosteht es aber um die Mehrheit unserer Zeitgenossen. Diejenigen nun, welche vorallem den Beruf haben, für das gesammte Leben Weckstimmen zu sein, sollten auchauf dem Gebiete der Erziehung dazu die Befähigung und die Freudigkeit haben, undzwar nicht allein in Landgemeinden. Wie noth thäte den vornehmen Leuten oft einseelsorgerlicher Zuspruch, daß sie von der elenden Eitelkeit abstehen, die Kinder so frühals möglich in die gesellschaftlichen Genüsse der Großen einzuführen! Welche Thor-heiten werden in den Regionen der Halbbildung begangen! Gegen solche Standes-sünden sollte der Geistliche im Interesse der lÄziehung Zeugnis ablegen. Und zusolchem Zeugnis wird er da am meisten Anlaß haben, wo es am liebsten angenom-men wird, in den Landgemeinden. Nur selten finden sich auch hier, selbst in den ent-schieden christlichen Häusern, Familien, in welchen eine tüchtige Kinderzucht geübt wird.Wo wir sie finden, da tritt sie oft in einer so strengen Weise hervor, daß der mil-dernde Zuspruch des Seelsorgers wünschenswerth erscheint. Ganz gewöhnlich abersind die Haushaltungen, in welchen eine gesunde Kindererziehung mangelt. Sind dieKinder klein, so ist das augenblickliche Zufriedenstellen derselben oberstes Princip, und