Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
Seite
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Gehorsam.

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qehe. Noch che es Ich sagen konnte, hat sie begonnen; init dem Eintritt in dieseEntwicklungsstufe tritt es in die immer deutlichere Unterscheidung von seinen Erziehernund also in die Möglichkeit des deutlichen Gegensatzes, dessen Verwirklichung nicktauf sich warten läßt. Was bringt es mit in diese neue Periode aus der früheren? Bei nötiger Erziehung ein mit Anhänglichkeit verbundenes Abhängigkeitsgefühl,also zwei Momente, welche den Gehorsam erleichtern, aber es bringt auch sein eigeneserwachendes Selbst mit nnd ein wogendes Meer von Trieben der sinnlichen Natur.An jene knüpft die Erziehung an, um diese zu lenken, in Ordnung zu bringen. Alsoist der Gehorsam zu pflegen, indem der Erzieher seine Macht ausübt, was durchernsten Blick, entschiedenes Wort, eventuell mittelst physischen Zwangs, der das Bösehemmt, wenn er auch das Gute nicht schaffen kann, und mittelst Strafen geschieht;lektcre jedoch haben nicht nothwendig noch in erster Linie den körperlichen Schmerz zuverwenden, sondern können auch bloß in Entziehung der Wohlthateu und Schmäle-rung der Liebescrweise bestehen (vgl. die Art. Belohnung, Strafe). Beides abermuß in der Erziehung zusammenwirken Fürchten und Lieben. Eines für sichallein reicht nickt. Furcht ohne Liebe verbittert und macht scheu (Col. 3, 21),versteckt, zum Schein gehorsam; unter einer Schreckensherrschaft zittert das Kindtabeim als klein, draußen und später bricht der eigene Wille desto wilder hervor.Dagegen wo Liebe ohne Beisein der Furcht wirkt, fehlt das den Willen beugendeElement, die Zuneigung wird übcrwuckert von Ungestüm und Trotz, es entgeht derRespect, der Zögling, der erst in reifen Jahren des Erziehers Freund werden soll,suhlt sich jetzt schon als dessen Kameraden. Wo es dahin gekommen, wagt man inder That oft nicht mehr zu befehlen, um nicht neuen Anlaß zu Widerspenstigkeiten zugeben. Ja es ist nichts allzu seltenes, Eltern zu sehen, die ihren Kindern gehorchen;noch häufiger käme dieser Widerspruch vor, wenn nicht doch oft der Zorn diejenigeRolle in der Zucht von selbst übernähme, welche dem Ernst gebührt, und wenn dieverzogenen Kinder nicht wenigstens an plötzlich über sie hereinbreckcnden Ungewitteruempfinden lernen müßten, daß nicht sie die Herren seien. So hilft sich zuweilen dieverletzte Ordnung der Natur, aber man vergesse nicht, daß der Gehorsam die Unter-ordnung des Willens unter einen berechtigten andern Willen ist, und berechtigtist derselbe nur, wenn er sein Recht in rechter Weise, d. h. nicht leidenschaftlich,sondern vernünftig geltend macht. Zorn thut ja nicht, was vor Gott recht ist. Aberver Erzieher muß auch in rechter Weise das Rechte verlangen; hier liegen dieWurzeln wie die Schranken seines Gcbietens und Verbleiens. Ungerechtes fordernempört und macht widerspenstig; unnöthiges pedantisches Wesen wirkt Abneigung, diesofort auch dem Richtigen und Wichtigen sich entgegensetzt, und wer was klein ist fürgroß angesehen haben will, der stumpft das sittliche Urtheil ab wie den Respect, under reizt selbst dazu, daß nun das Große für klein gehalten wird. Hat der Erzieherdagegen zu kämpfen, daß nicht andere durck falsches Mstlljd ihm sein Amt am Zög-ling erschweren und daß nicht diesem von den Hausgenossen, wie man sagt, der Kopfgehalten werde, so muß er desto mehr sich hüten, solche Befehle zu ertheilen, durchwelche er selbst ein begründetes Mitleid wider sich in die Schranken ruft, und wo-durch diejenigen, die seine Erziehuugsgehülfeu sein sollen, zu Bundesgenossen des^Zög-lings im offenen oder heimlichen Krieg wider ihn werden. Zwischen Haus und Schulemuß Eintracht herrschen.

Je älter der Zögling wird, je mehr er zum eigenen Urthcilen erwacht, um so mehrwird zu den Triebfedern des früheren Kindesalters, welche wir als Fnrcht und Liebebezeichneten, Glaube und Vertrauen hinzutrctcn, getragen von der Achtung vordenen, die seinen Gehorsam fordern. Achtung und Vertrauen aber resultiren aus demVerhalten des Erziehers selbst, und obwohl auf Gehorsam im einzelnen Fall zudringen ist, es mag der Zögling ein Gebot für richtig halten oder nicht, und mit sogutem Fug die Pädagogik davor warnt, die Befehle nicht durch ausführliche Gründeverstärken und so gleichsam den Gehorsam bei dem Verstand des Kindes entlehnen zuwollen, was jenen auf den Proccßweg brächte, so gewiß ist auf der anderen Seileein dauerhafter Gehorsam doch nur da zu erwarten, wo das Rechte befohlen wirdund der Erzieher an dem Gewissen und der Ueberzeuguna des Zöglings Bundes-genossen gewinnt, deren Zuverläßigkeit und Kraft mit den Jahren wächst. Der Ge-