Friedrich der Grobe.
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machen zu wollen. Hätte er sie nach bischöflichen Principien behandelt, gerade dannwäre es natürlich gewesen, daß er versucht hätte, den Ideen, die er selbst als wahrerkannt batte, auch auf diesem Boden Eingang zu verschaffen. Allein er fragte nicht:Was ist wahr?" sondern: „Wobei befindet das Volk sich wohl?" d. h. er wandtepolitische Grundsätze auf die Behandlung der Volksschule an, und diesem Elementder Konsequenz ist es wiederum zu danken, daß die Volksschule den äußeren Uebenrittin die Staatsgewalt innerlich so unangetastet bestand. — Die Hauptpuncte, in welchendie Regierung Friedrichs des Großen das Volksschulwesen weiter bildete, sind dieErrichtung einer leitenden Behörde für dasselbe und die Erlassung des erstenallgemeinen Land sch ulreglements. — Sieben Tage vor dem Abschlüsse desHubertsburger Friedens erließ der König eine Ordre des Inhalts: „daß bei der baldund mit nächstem herzustellenden öffentlichen Ruhe er sein Augenmerk mit daraufgerichtet habe, daß die vorhin und bisher so gar schlecht bestellten Schulen auf demllande nach aller Möglichkeit verbessert und solche mit nicht so gar unerfahrenen Leutenweiter besetzt werden müßten. Er sei gesonnen, hiermit zuvörderst den Anfang in denAmtsdörfern der gesammten Kurmark zu machen und wolle, daß zu Schulmeisterndarin keine andern als diejenigen genommen würden, welche der K. R. Heckerdazu vorgeschlagen oder wenigstens examinirt und genugsam tüchtigbefunden habe, mithin die Beamten mit Bestallung der Dorfschulmeister sich nichtmehr abgeben, sondern diese von der Kammer geschehen sollte." Der hierdurch andie Spitze des Volksschulwesens der Kurmark gestellte königl. Rath Hecker (st d. Art.)war kein anderer als der bekannte Begründer der Berliner Realschule. Währenddes Sommers 1763 wurde das Generallandschulreglement durch Hecker aus-gearbeitet, vom Oberconsistorium begutachtet und endlich am 12. August — dasDatum, welches es trägt — von dem Minister von Dankelmann dem Könige ein-gesandt. Derselbe Unterzeichnete es den 23. Sept. und den 2. Oct. wurde es durchCircularrescript an die Regierungen und Konsistorien befördert. Im folgenden Jahrewurde unter dem 1. März ein Circular publicirt, welches jährliche Schulvisitationenauordnete und bestimmte Fragen für dieselben vorschrieb. Dieses Bestreben, über denStand der Schulen beständig unterrichtet zu bleiben, war mit dem größten Eifer fürdie Durchführung der einmal erlassenen Verordnungen verbunden. Merkwürdiger-weise fand die Tendenz Friedrichs des Großen, das Schulwesen zur Sache desStaats zu machen, ihren Abschluß erst unter der in so mannigfacher Beziehung ent-gegengesetzten Regierung seines Nachfolgers, theils durch die 1787 erfolgte, noch vomMinister Zedlitz herrührende Errichtung einer eigenen Centralbehörde, theils durch denAusspruch des schon unter Friedrich dem Großen bearbeiteten, aber erst 1794publicirtcn Allg. Landrechtcs, welches Schulen und Universitäten für Staatsanstaltenerklärt.
Dieser entscheidenden Bedeutung Friedrichs für die Organisation des Schulwesensgegenüber war seine direcre Wirkung auf Geist und Inhalt der Lehrtätigkeit, wasdie Volksschulen betrifft, nur eine geringe. Doch zog auch die Volksschule ausFriedrichs und seiner Minister Principien für ihre innere Entwicklung den größtenVortheil durch die ihr vergönnte Freiheit und die Förderung privater Bestrebungen.Es ist daher kein Zufall, daß es der Staat Friedrichs des Großen war, in welchemdie Mnsterschule des Domherrn von Rochow (s. d. Art.) erblühte, in welchem zuNachterstädt der Pfarrer Herbing eine Dorfschule errichtete, aus der ein einfluß-reiches Volkslehrerinstitut hervorgieng, in dem endlich der Abt von Fel big er(s. d. Art.) zur Erneuerung des katholischen Volksschulwesens den Grund legte. Mitdiesen und zahlreichen andern Männern setzte sich der ebenso edle als unermüdlichev. Zedlitz in Verbindung, der die für einen Minister so wichtige und doch so selteneKunst verstand, zu fördern, ohne zu gängeln, und die wahren Lebenselemente, welchestets in der freien Thätigkeit liegen, zur Geltung gelangen zu lassen. Und hierinhandelte er ganz im Geiste Friedrichs, der selbst auf dem Gebiete des höheren Unter-richtes sich drückender und herabwürdigender Maßregeln enthielt, während er dasSchulwesen für die unteren und mittleren Stände ganz den im Volke natürlich vor-handenen Richtungen und Strömungen überließ.
Da sich die zahlreichen, zum Theil höchst eigenthümlichen Aeußerungen Friedrichs