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Freiheit des menschlichen Willens.
Ter Teterminismus bestreitet nun freilich, daß dies eine Thatsache des unmittelbarenBewußtseins sei, erklärt cs vielmehr für ein nachfolgendes und zwar falsches Urtheil.Allein dies ist schon für sich betrachtet eine schwere Beeinträchtigung der Wahrheitdes unmittelbaren Bewußtseins, und es wird noch viel schlimmer im Verhältnis zuden sittlichen Grundthatsachen. Der Mensch sieht sich unmittelbar gedrungen, sich das,was er thut, als die eigene That zuzurechnen, insbesondere aber sein Thun mit demSittengesetz zu vergleichen und die Uebercinstimmung oder Nichtübereinstimmung des-selben mit dieser Norm als eine durch ihn selbst verursachte entweder zu billigen oderanzuklagen. Eine besondere Schwierigkeit in ethischer und pädagogischer Beziehungbietet dabei das Schuldbewußtsein und die hinzukommende Empfindung derStrafwürdigkeit dar. Dieses Schuldbewußtsein ist etwas, was den Menschen zunächstwider seinen Willen ergreift; nicht eigentlich er hat es, sondern es hat ihn, ersaßtund beherrscht ihn, aber er kann nun demselben innerlich Raum und Recht geben odernicht. Im erstem Falle entsteht die Reue, mit welcher sich unmittelbar die Bußeverbindet. Wie will nun der Determinismus diese Thatsacben des Schuldbewußtseins,der Reue, der Buße erklären, welche die Willensfreiheit unmittelbar vorauszusctzmscheinen? Der Mensch, sagt der Determinismus, muß vermöge einer innern Nöthignngsein Thun mit dem ihm einwohnenden Sittengesetze vergleichen und dasselbe als diesemangemessen oder nicht angemessen erkennen. Sodann aber setzt sich ihm unwillkürlichund infolge göttlicher Determination, da alle die Gefühle und Urtheile, welche dasHandeln begleiten und ihm folgen, ebenso viele von Gott geordnete Triebfedern sind,durch welche der Mensch bewegt werden soll, das zu werden, was er der göttlichenIdee nach werden soll, das Urtheil über die Unangemessenheit einer Handlung zumGesetze in das andere um: das hätte ich thun, das andere lassen sollen. Allein esfragt sich, ob diese Umsetzung eine wahre und berechtigte ist; ist sie wahr, so schließtsie in sich, daß man einer Forderung des Gesetzes hätte entsprechen oder nicht ent-sprechen können. Soll nun aber, wie der Determinismus will, das Thun oderNichtthun nothwendig sein, so ist jene Umsetzung unwahr und beruht auf einer psycho-logischen Selbsttäuschung, und es ist daher begreiflich, daß der Determinismus jenenSatz zuletzt doch wieder zurücknehmen muß und behauptet, man dürfe nicht sagen: ichhätte anders handeln sollen, wohl aber: ich soll ein anderer werden; das ersteUrtheil, soweit es auf Vergangenes gehe, sei ganz unpraktisch, das andere aber, dasauf das Künftige geht, ganz und allein praktisch. Wie soll aber in einem solchenFalle noch ein Schuldbewußtsein und eine Reue im wahren Sinne des Wortessubjectiv möglich sein? Die Erfahrung zeigt, daß der Mensch das Schuldbewußtsein,welches ihn ergreift, zu entkräften strebt durch Berufung auf alle möglichen ihnnöthigcnden Umstände und Verhältnisse, allermeist auf seine Individualität, vermögewelcher er einmal so sei und habe handeln müßen; auf der andern Seite greifengerade die sittlich kräftigsten Naturen von allen möglichen Erklärungs- und Entschul-digungsgründcn ihrer Sünde zurück auf die Freiheit, als auf das Vermögen einesAndershandeln-Gekonnthabens und heften daran den ganzen Schmerz ihres Schutd-bewußtseins und ihrer Reue. „Dadurch, daß der Wille die ganze Unendlichkeit desselbst in das hineinlegt, für was er sich entscheidet, dadurch hat die That ihre uner-meßliche Schwere, nicht dadurch, daß sie als Geschehenes unabänderlich ist; die unab-änderliche Vergangenheit dessen, was geschehen ist, geht vorüber, zieht mit dem großenStrome des Geschehens von dannen, aber die geschehene That bleibt eine ewig gegen-wärtige, eben weil sie frei ist" (Weitzsäckcr). Und das^ was der Determinismusin seiner Befangenheit für das Unpraktische an dem Schuldbewußtsein und der Reueerklärt, ist vielmehr gerade das am meisten Praktische und Vorwärtstreibende; denndie schmerzliche Erkenntnis einer selbstverschuldeten Versäumnis ist der kräftigste Antriebzur Besserung. Es bedarf kaum der Bemerkung, daß auch vom Erzieher der Hebelder Erziehung, welcher sich in diesen sittlichen Factoren, dem Schuldbewußtst!«, derReue, Buße darbietet, nimmermehr mit vollem Ernste und voller Kraft in Bewegunggesetzt werden kann, wenn er, von deterministischen Anschauungen ausgehend, dasWesen und die Wahrheit derselben nicht vollkommen zu erkennen im Stande ist. Zudiesen ethischen Schwierigkeiten des Determinismus, welche ebenso viele pädagogischesind, gesellt sich nun weiter unmittelbar der schwere Conflict, in welchen der Deter-