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1 (1877) A - Liebe
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Freiheit des menschlichen Willens.

Willens sei eine rein theoretische und spcculative. Allein dies ist so wenig der Fall,daß nicht nur erfahrungsgemäß z. B. der Determinist für die Praxis auch die päda-gogische Praxis den Begriff der sittlichen Zurechnung abschwächt, sondern schondie Verschiedenheit der theoretischen Ansicht über das Wesen des menschlichen Willensdoch großenteils von der individuellen geistigen Art und der persönlichen Stimmungund Anschauungsweise dessen, der sie aufstellt, abhängt; freilich ist es dabei ein großesGlück, daß die Thatsachen stärker sind als die Theorie und oft genug die Macht derWahrheit in der Jnconsequenz einer Theorie sich siegreich erweist.

Unter Freiheit als Eigenschaft des menschlichen Willens ist zunächst zu verstehennegativ die Abwesenheit von äußerem Zwang, positiv das Vermögen, gewiße ihm eigen-tümliche Wirkungen ans der ihm inwohnenden Kraft hervorzubringen. Genauer be-zeichnet ist aber dies nur Selbstthätigkeit oder Spontaneität, und wenn wir dem mensch-lichen Willen nur diese zuschreiben, so schreiten wir noch nicht über die Sphäre der Not-wendigkeit hinaus, denn die Wirkungen des Willens sind dann immer noch das notwendigeProduct der Wechselwirkung von äußeren Erregungen und der dem Menschen angebornmKräfte und Triebe. Mehr als diese Spontaneität will der Determinismus demmenschlichen Willen nicht zugestehen, nennt sie aber gleichwohl auch Freiheit, weil es einebewußte, genauer selbstbewußte Selbstbestimmung sei, worin eben auch der Unterschiedder ThätigkeitSweise deö Menschen von der des Thieres bestehe. Dem gegenüber gehtder Indeterminismus von der Thatsache des unmittelbaren Bewußtseins aus,welches bei allem, was aus dem menschlichen Willen hervorgeht, eine durch nichtsvorausgehendes schlechthin bedingte Entscheidung, eine Wahl zwischen verschiedenenMöglichkeiten voraussetzt, mithin auch ein AndcrShandeln-Gekonnthaben, als in jedemeinzelnen Falle wirklich gehandelt worden ist, aussagt. Ein besonderes Gewicht aberlegt er auf die specielle Thatsache des unmittelbaren Bewußtseins, daß diesem dasSittengesetz innerlich nur als ein Sollen, nicht als ein Müßen, als eine Forderung,nicht als ein Zwang sich darstellt und ebendarum der Mensch sich selbst und anderendie Uebereinstimmung oder Nichtübereinstimmung des Handelns als eigene Thal zuzu-rechnen und sie als eine solche sittlich zu beurtheilen gedrungen wird. Darauf vor-nehmlich gründet der Indeterminismus seinen Begriff von Freiheit als Wahlfreiheitoder allgemeiner als Selbstmacht des Willens.

Aber es ist nun um so wichtiger, diesen Begriff in seine richtigen Grenzen zustellen, als der Determinismus den Indeterminismus damit zu widerlegen liebt, daßer ihn zur Carricatur macht. Diese Carricatur besteht darin, daß man diese Freiheuals reine Willkür hinstellt, als Vermögen des grundlosen Beliebens, welches mitseinem Thun jeder Regel, sowie jeder Consequenz spotte. Wenn die Freiheit nur einesolche Willkür wäre, dann könnte allerdings von einem Handeln im wahren Sinnedes Wortes, von einem Zusammenhang und vernünftigen Ziele des Handelns nichtdie Rede sein, dann wären eigentlich alle Handlungen im Werthe gleich, sofern siealle das Bewußtsein freien Beliebens erzeugen könnten; ja es wären die größtenWidersprüche im Handeln ebenso berechtigt, wie ein planmäßiges Handeln; eine solcheWillkür wäre, wie Leibnitz sagt, des Vorrecht chimärisch zu sein. Aber so gewißdas ist, so wenig ist die deterministische Einrede zuzugebe», daß man nur die Wahlhabe zwischen einem solchen Aequilibrismus und dem Determinismus. Dem In-determinismus kann es nicht beifallen zu leugnen, daß die Freiheit des menschlichenWillens nur eine relative sein rann, daß sie ihre natürliche Schranke hat einmal an derindividuellen Naturanlage des Einzelnen, weiter an der Natur und ihren allgemeinenGesetzen, endlich an dem Walten der göttlichen Weltregierung. Sollte aber innerhalbdieser Schranken nicht gleichwohl eine freie Bewegung des Willens stattfinden können?Der Determinismus glaubt nicht einmal dies zugebcn zu können und stellt dafür1) logische, 2) psychologische, 3) ethische und 4) metaphysische Gründe ins Feld.

. 1) Schon das allgemeine Gesetz des zureichenden Grundes soll eine Wahlfreiheitausschließen, sofern, wenn die Entscheidung nicht absolut grundlos sein soll, doch dieVorstellung eines bestimmten Objectes, das gewollt wird, vorausgehen und auf dieEntscheidung des Willens als Motiv einwirken müße. Dem gegenüber behaupteteder Indeterminismus vielfach, daß diese Vorstellungen die Entscheidungen des Willenszwar bedingen, aber nicht schlechthin bestimmen. Nach dem zureichenden Grunde ge-