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1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Ethik.

Behandlung der Ethik (die unstreitig die schwächste Partie der ganzen Hegel'schenPhilosophie ist und namentlich neben dem sittlichen Ernste Kant's und Herbart's inein sehr ungünstiges Licht tritt) mit Recht darin, daß Hegel, wie schon Schleicrmacher,auch für das Gebiet deS Ethischen nichts kennt, als den Willen, sein Dasein undseine Gewalt, aber kein Urtheil über den Willen. Der Wille, der nur sich selbst,d. h. die Freiheit will, ist der wahrhafte, der sittliche. Da aber hiemit noch sehrwenig von einem Inhalt erkennbar ist, so findet bei Hegel die sich selbst wollendeFreiheit erst Ruhe und Existenz im Staat, in demzur vorhandenen Welt ge-wordenen Begriff der Freiheit." Will man nnn auf diesem Standpunct wissen, wasalso der Mensch thun mäße, welches die Pflichten sind, die er zu erfüllen hat, soist die Antwort: Es wird nichts anderes verlangt, alsRechtschaffenheit, die einfacheAngemessenheit des Individuums an die Verhältnisse, denen es angehört." Nun ja,diese Definition von Rechtschaffenheit sieht demjenigen, was man sonst Legalitätnennt und was bekanntlich keineswegs über, sondern unter der Moralität steht, soähnlich, wie ein Ei dem andern. Und wenn der Staat eben selber nicht diezurvorhandenen Welt gewordene Freiheit" wäre? wenn nicht nur etwas am Staate,sondern der ganze Staat faul wäre? Obgleich von Hegel ausgehend, und anSchleiermacher erinnernd, bestimmt Rothe dennoch in durchaus eigenthümlicher Weisedas Wesen des sittlich Guten. Es istdie Einheit der Persönlichkeit und der mate-riellen Natur als Zugeeignetsein dieser an jene;" es gicbt daher hier wieder ein be-stimmtes Moralprincip. Dasselbe wird überdies auch noch formell bestimmt. Weilnämlich die Vergeistigung der Welt durch den Menschen Schöpfungszweck, also GottesWille ist, so kann man in dieser Beziehung sagen: sittlich ist dasjenige Handeln,in welchem der Mensch als Organ Gottes zur Realisirung jenes Weltzweckcs freithätig ist. Eben letztere Definition aber ist nicht bloß formell richtig sie machtauch den zweifelhaften materiellen Vordergrund, Ueberwindung der Materie durch diePersönlichkeit entbehrlich, weil in ihr bereits dasjenige Princip enthalten ist, das auchdas Christcnthum in seiner Lehre aufgestellt und praktisch ins Leben cingeführt hat,nämlich die Liebe, in der ebensosehr das Formelle der Gesinnung als das Materielledessen, was gethan werden soll, ebenso sehr das göttlich Notwendige oderGebotene als das menschlich Freie vereinigt ist und beides rein in einander aufgcht.DieH ist auch der fundamentale Punct, an welchem die philosophische und die christ-liche Ethik sich in wesentlicher Einheit erkennen.

2) Für die weitere Entwicklung des Inhalts der Idee deS sittlich Guten besitztdie Ethik die drei Begriffe der Pflicht, der Tugend und des höchsten Gutes. Alledrei entstammen einem vorchristlichen Boden, widerstreben jedoch nicht der Uebertragungin die christliche Wissenschaft. Der Pflicht entspricht das Gesetz, das auf den Gesetz-geber zurückweist, während der Pflichtbcgriff vielmehr autonomisch als heteronomischist. Allein wenn gleich der Philosoph das Gute schon ursprünglich als eigenen,innersten Willen des Menschen (nicht bloß als Willen Gottes) faßt, so kennt ernichts desto weniger auch das Erfordernis, daß jener ursprüngliche Wille sich demEinzelwillen erst einbilde und ihn umgestalte, wobei also jenerGrnndwille" demEinzclwillen als Gesetz gcgenübersteht. Nicht minder kennt der Theolog neben undvor dem äußerlich gebietenden Gesetz die sittliche Anlage des Menschen, das demMenschenanerschaffene" Gute. Die christliche Ethik malt, mit satteren Farben alsdie Philosophie, das Eintreten des Bösen, den Kampf, das Dazwischenkommen desGesetzes, dessen Unzureichendes, endlich jenesGesetz des Geistes, der da lebendigmacht." Damit istdas Gesetz aufgehoben," aber nicht der Pflichtbegriff; denn durchdie Wiedergeburt ist das Gesetz zwar zum Willen des Individuums geworden, abernoch nicht zum Wesen desselben. Es bleibt der sogenanntedritte Gebrauch desGesetzes." Das Gesetz aber, das hiernach seine bleibende Berechtigung behält, wirdzur Pflicht dadurch, daß ich es in seiner Verbindlichkeit für meine Person anerkenne.(Das Thier, die Pflanze, der Planet sie alle gehorchen einem Gesetz, aber nichteiner Pflicht.) Hiernach ist es an sich ganz richtig, wenn die alten theologischenMoralisten alles Gute unter der Form des Gebotes, die Philosophen und die Theo-logen der Aufklärung es unter der Form der Pflicht darstellen; allein theils kamman über das ewige Sollen nie hinaus zu einer wirklichen Tugend, wie sie das