Ethik.
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Christenthum in Christus in voller Realität kennt, theils blieb (wie namentlich in derKant'schen Moral) aus Furcht vor allem Eudämonistischen die Lehre von den Güternganz vernachläßigt. — Die zweite Form des Guten ist also die Tugend; was vorherSollen war, ist in ihr nicht nur zum Wollen, und zwar zum constantcn Wollen, zurGesinnung, sondern bereits zur Fertigkeit des Vollbringen? geworden. (Unter dieserForm allein ist das Gute bei Harleß dargestellt; es hängt dies mit dem specifischlutherischen Geiste seiner Ethik zusammen.) Der Inhalt des Tugendbegriffs muß ansich derselbe sein, wie der des Pflichtbegriffs; aber der Unterschied der Form afsicirtLoch auch wieder den Inhalt; denn das Gesetz bleibt unveränderlich sich selbst gleich;das Leben aber ist unerschöpflich an Neugestaltungen, die sich auf dem sittlichen Ge-biete in den Charakteren (s. d. Art. Charakter) zu erkennen geben. In der Lehrevon der Tugend und den Tugenden müßte also eben jene Bedeutung deS Persönlichen,jenes Recht der individuellen Freiheit, wie sie nicht nur mit Gesetz und Pflicht sichverträgt, sondern sogar gerade das im Gesetz noch gleichsam verschlossene Gute zuseinem wahren Ausdruck bringt, erörtert werden. Die Geltendmachung dieses sowichtigen Momentes in der Ethik ist vornehmlich Schleicrmacher's Verdienst;nur stellt er mit Verwechslung von Pflicht und pflichtmäßiger Handlung (wie nachihm Rothe) unrichtiger Weise die Tugendlehre der Pflichtenlehre voran, beachtetalso gerade das Entscheidende im Pflichtbegriff, das Sollen hiebei gar nicht; ja inder „Christlichen Sitte" übergeht er — antinomistisch — die Pflichtenlehre ganz.Am meisten unterscheidet sich seit Schleiermacher die neuere Ethik von der vorherigendadurch, daß sie — auf Spinoza und Plato zurückgehend — den Begriff des höchstenGutes obcnanstellt und damit eine Güterlehre als Haupttheil gewinnt. Ist auchdieser Begriff ebenfalls auf nichtchristlichem Boden erzeugt, so weigert sich doch dasChristenthum nicht, einen seiner Centralgedanken in ihn hincinzulegen. Was drücktder christliche Begriff von Seligkeit, vom Himmelreich anders aus, als was die altePhilosophie als höchstes Gut meinte und suchte? Allein wenn nun Schleiermacherdas höchste Gut als die Totalität aller pflichtmäßigen Handlungen definirt, eineTotalität, die sich schließlich in den großen ethischen Gemeinschaften, Kirche, Staat,Familie als real zu erkennen giebt, so wird das bei ihm zu einem Grundfehler.Ein Gut ist immer nur etwas, das ich habe, nicht aber, was ich thue. Beideswird oft genug Zusammentreffen; daß ich etwas thun darf, d. h. das Recht dazu,ebenso die Fähigkeit, ja die Thätigkeit selbst, weil sie mir Freude macht, ist einGut für mich; aber immer ist letzteres ein von der Thätigkeit selbst verschiedener,durchaus selbständiger Begriff; das Gut ist immer irgend etwas substantielles, daseinem menschlichen Trieb oder Bedürfnis entspricht und das als eine Gabe Gottesempfangen wird. So hat nun allerdings die Sittenlehre eine Güterlehre in sich zubefassen; der stoisch-kantische Wahn (Chalybäus), „daß alles ethische durchaus ent-sagend, aufopfernd, nicht sich selbst belohnend, beglückend und beseligend sein dürfe,wenn es nicht allen sittlichen Werth verlieren solle," ist ein ebenso philosophisch falscherals der christlichen Lehre widersprechender Rigorismus. Aber wie von den Güternviele gar nicht durch unsere eigene Thätigkeit zu Stande kommen (wie Leben und Ge-sundheit), wie ferner auch die Formen der Gemeinschaft nur dann ein Gut für michsind, wenn ich eine Gabe Gottes in ihnen genieße: so vollends ist weder der Staatnoch die Kirche noch die Totalität aller sittlichen Thätigkeit und aller ihrer Resultatedas höchste Gut, sondern dies ist allein Gott. (Wie sich dies im christlichen Begriffeder Seligkeit entfaltet, dies ist sorgfältiger als sonstwo von Jäger „Grundbegriffeder christlichen Sittenlehre" S. 103 ff. auseinandergesetzt.) Es ist auch hier klar,wie wichtig die genaue Bestimmung der ethischen Principien für die Pädagogik ist.Wo Gott in Christus nicht als höchstes Gut erkannt wird, da kann auch die Er-ziehung kein höheres Ziel sich stecken, als ein diesseitiges.
3) Dies führt uns noch auf einen letzten Punct. Es haben bei den neuerenEthikern der Staat, die Kirche, das Rechtsgebiet, die Geselligkeit als sittliche Potenzeneine bedeutende Stelle im System gefunden. Das sticht sehr ab gegenüber der altenLehre von den christlichen Lebenspflichten, die immer nur den Einzelnen als das ver-pflichtete Subject ins Auge gefaßt hat. Die Ethik hat unzweifelhaft daran einenGewinn gemacht. Allein man hat allzusehr vergessen, daß doch der Hauptgegenstand