Tisciplinarverfahren.
Doppclunterricht.
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jedoch die verminderte Dienstfähigkeit durch Mangel an Fleiß und Energie, durchMangel an Fortbildung in dem Berufe u. dgl- selbst verschuldet, dann ist in Würt-temberg die Oberschulbchörde befugt, gegen Schullehrer die Amtssuspension ohneEntziehung des Gehalts, jedoch unter Bestellung eines Amtsverwcsers auf Kosten desSchuldigen zu verhängen. Die Suspension wird theils als selbständige Strafe füreine gewiße Zeitdauer erkannt (so in Württemberg, K. Sachsen, Großh. Hessen),theils als vorläufige processualische Maßregel, vorläufige Dienstenthebung verfügt.Abgesehen von gerichtlichen Untersuchungen, deren Einleitung einstweilige Suspensionzur Folge hat, kann die Oberschulbehörde bei entstandenem großem Acrgernis gleichzu Anfang der Untersuchung, oder im Laufe derselben, wenn sie voraussichtlich dieEntlassung wegen Unbrauchbarkeit zur Folge hat, noch ehe die Entscheidung rechtskräftiggeworden ist, Suspension eintreten lassen. — Die Folgen der Suspension rücksichtlichdes Gehaltsverlustes sind in verschiedenen Ländern verschieden.
Sind die voransgcgangenen Corrcctionsmittel fruchtlos geblieben oder hat einLehrer ein Vergehen sich zur Schuld gebracht, das an und für sich, ohne daß Cor-rection vorauszugchcn hätte, die Entlassung verdient, so wird das Entlassungsverfahrenvon der zuständigen Central- oder Provincialschulbehörde auf dem Grund der voraus-gegangenen Untersuchung eingeleitet; die Verfügung der Entlassung steht bald dieserBehörde selbst, bald dem Ministerium, bald dem Staatsoberhaupt zu.
Endlich giebt es noch einen Grund zur Entlassung — den Ucbertritt zueiner andern Religionsgesellschaft, sofern das Amt des Lehrers durch einebestimmte Confession bedingt ist. In diesem Falle ist die Entlassung keine Strafe,sondern nur die durch des Lehrers eigene Handlung eingetrctene Unfähigkeit zur Ver-waltung des unter andern Voraussetzungen von ihm übernommenen Schulamts.
Die Folgen der Entlassung sind Verlust des Amts, des Titels und des Pensions-anspruchs; nur hin und wieder kann dem Entlassenen ein Nothdurftgehalt verwilligtwerden. In Württemberg werden manchmal den Familien entlassener Lehrer beigroßer Bedürftigkeit Gratialicn gereicht.
Mit der Entlassung im Disciplinarwege ist auch die Unfähigkeit zu einer anderenAnstellung als selbständiger Lehrer ausgesprochen. In Württemberg werden entlasseneSchullehrer manchmal als unständige Lehrer wieder verwendet. Ist dagegen einLehrer auf gerichtlichem Wege nur auf eine bestimmte Zahl von Jahren entlassenworden, so kann er nach diesem Zeitraum wieder angestellt werden.
Tistriktsschulen, s. Schulbezirk.
Doppelunterricht. Eine der ersten Forderungen an jeden Unterricht ist, daßer individuell sei, d. h. daß er sich möglichst genau an die geistige Kraft und Ent-wicklungsstufe des Schülers anschließe und ihn in der dieser Individualität ange-messenen Thätigkcit fortwährend erhalte. Dieser schwierigen Forderung vermag wederdie Unterrichtsmethode, und wäre sie noch so vollkommen, noch die Persönlichkeit desLehrers, und wäre sie noch so tüchtig, die gehörige Rechnung zu tragen, sondern alleinnur eine zweckmäßige Organisation der Elaste (Schnleinrichtung). In der That istdie Lösung des Problems von jeher in dem alten Grundsätze gesucht und versuchtworden: viviäo ot imporu! (durch Theilung nur kann die Masse bewältigt werden).Natürlich kann nur von der Theilung der Schülerzahl oder der Schulzeit die Redesein. Erstere Theilung führt zum Unterricht in Abtheilungen (Doppelunterricht),letztere zum Abtheilungsunterricht (Clastcnschule, Halbtagsschule). Letztere, die Theilungder Zeit (Abtheilungsunterricht), ist jedoch mehr eine Zcrhauung des Knotens alseine Lösung; denn sie macht einfach aus einem gleichzeitigen Unterrichte einen ungleich-zeitigen, wobei die Gleichheit der Person des Lehrers nur eine zufällige ist.
Der sogenannte Doppelunterricht (ein Curtman'sches Wort) sichert nicht nur dieErfolge des unmittelbaren (ausnehmenden) Unterrichtes an den einzelnen Schülern,er erleichtert auch dem Lehrer die individuelle Einwirkung auf die einzelnen Schüler,und befördert das so wichtige Selbstlerncn, Selbstfortschreitcn, Selbsiüben des ein-zelnen Schülers. Er ist also nicht nur ein Nothbehclf für übervölkerte Schulen,sondern seine Anwendung kann auch in kleineren Elasten, ja selbst beim Privatunterrichtemehrerer Kinder geboten und nützlich sein.