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1 (1877) A - Liebe
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Confcssirms- und Communalschule».

Von diesem Gesichtspunkte aus beurtheilt muß das Verlangen nach allgemeinerVerwandlung der Confessions- in Communalsckmlcn als ein unpsychologisches, demWesen der Religion wie der menschlichen Natur widersprechendes bezeichnet werden,davon vor der Hand ganz abgesehen, ob hiedurch nicht positive Rechte bedroht werden.Und wie merkwürdig: katholischerseits tritt das Verlangen nach eigenen katholischenUniversitäten und zwar in Frankreich bereits mit vielem Erfolg auf, da soll die Wissen-schaft der Philosophie, der Geschichte, des Rechts, sogar der Medicin konfessionell, essollen Jünglinge, angehende Männer in ihrem Studium kirchlich gegängelt werden,während man in protestantischen Kreisen nach Beseitigung der Religion aus denjenigenUnterrichtsanstalten, welche sich den im Denken erst aufwachenden Schülern widmen,mit Emphase rufen hört. Solche Erscheinungen, wie die weitgreifende der ultramon-tanen Richtung in der katholischen Kirche, sollten doch auf anderer Seite nicht bloßVerwundern oder Beklagen Hervorrufen, sondern zu tieferer Einsicht in die socialeBedeutung der Religion, selbst der nach unserer Ueberzeugung auf irrigen Wegengehenden Religion führen, und wenn wir als Kirche eine politische Macht nicht an-streben, so müßen wir um so entschiedener für denjenigen legitimen Einfluß der Religionauf die Bildung unserer Jugend einstehen, welcher jene im Leben als eine Gewissens-'macht zur Geltung bringt.

Principiell also wird man für die Volksschule den confessionellen Charakter inAnspruch nehmen müßen, und zwar unter allen Umständen da, wo die Gemeinde ineinem kirchlich ungemischten Stande sich befindet. Auch wenn in der Gemeinde einzelneDissidenten vorhanden sind, kann dies die große Mehrheit nicht veranlassen, um einerverschwindend kleinen Minderheit willen ihr Schulwesen in seinem Centrum zu alteriren.Indessen haben schon die großen politischen Veränderungen infolge der napoleonischenKriege seit dem Anfang des Jahrhunderts das konfessionelle Zahlenverhältnis inmanchen Gemeinden erheblich verändert, und noch mehr tritt diese Veränderung alsFolge der allgemeinen Freizügigkeit im deutschen Reiche ein. Nicht bloß den großenStädten, selbst einfacheren Orten, vornehmlich wo sich Fabriken etablirten, strömenFremde zu, und der gewachsene Boden der Gemeinden, wenn dies Bild erlaubtist, wird durch Angeschwemmtes erweitert oder überdeckt. Solche Umstellungen derursprünglichen Verhältnisse fordern nicht nur um der Gerechtigkeit willen, sondernzugleich aus pädagogischen und religiösen Gründen Berücksichtigung der Dissidentenbei der Einrichtung der Lectionspläne, bei Ertheilung des Unterrichts und zwar nichtbloß des religiösen, sondern auch eines jeden solchen, der mit der Religion in nähererBeziehung steht. Die Confesstonsschule muß den Kindern der Dissidenten eine bequemeZeit für den Besuch des Unterrichts durch ihren Seelsorger oder letzterem zur Erthei-lung desselben in der Schule selbst Zeit und Raum gewähren. Die Lehrer aber sindschon moralisch verpflichtet, die Religion des Hauses bei ihren Schülern zu respectiren,können sogar derselben in einer Hinsicht Vorschub leisten, indem sie z. B. deren religiöseMemorirübungen, soweit dies überhaupt thunlich erscheint und gewünscht wird, leitenhelfen, wie solches ohne Zweifel nicht bloß in unfern württembergischen Schulengeschieht. Man hat hiebei von der Natur der Volksschule auszugehen so wie sie inDeutschland aller Orten besteht als einer Anstalt, welche jedes Kind, das nichtsonst genügenden Unterricht erhält, besuchen muß. Muthet die Schule dem Hause zu,seiue Kinder zu schicken, dann verlangt das Haus mit Recht, daß man seine Religionin der Schule achte. Der wirklich religiöse und humane Lehrer wird dies selbst ohnegesetzliche Vorschrift thun, aber man wird ihn auch dahin instruiren, wird in einemLande von gemischter Bevölkerung schon bei der Heranbildung der Lehrer diesenGesichtspunkt der Gerechtigkeit und Humanität im Auge behalten, dagegen solcheLehrkräfte, welche Neigung zur Proselytcnmacherei zeigen, desto schärfer überwachen,nöthigenfalls ihnen gewiß die Volksschule ganz verschließen.

Manche glauben freilich den Räum für die Humanität in der Schule dadurchzu sichern, daß sie dem Confessionellen den Raum darin überhaupt versagen; alleinche zu einem so radikalen Mittel geschritten wird, ist es gerathener, die Humanitätinnerhalb der Coufesfion selbst zu pflegen: eine besondere Pflicht der Schul- undStaatsregierungen aber ist cs, mit aller Entschiedenheit dem intoleranten, bornirtenConfessionalismus jeder Art entgegenzutreten, namentlich auch in den Lehrerbildungs-