Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
Seite
240
Einzelbild herunterladen
 

240 Concentration des Unterrichts rc. Confcssions- und Communalschulen.

hat, daß der im Bibelunterrichte gewonnene Stoff und das erlangte Verständnis aufKatechismus und Lied und umgekehrt von diesen auf jenen übertragen und verwandtwird; d. den vereinigten Sach- und Sprachunterricht, welcher auf derUnter- und Mittelstufe den Stoff für Anschauungsunterricht und Heimatskunde, aufder Oberstufe die wcltkundlichen Stoffe in sich vereinigt und zwar so, daß die litera-rischen Sachen überall an paffender Stelle einzulegen sind.

Mit diesen beiden sachlichen Gegenständen, von denen der zweite in Stoffund Gestaltung durch den ersten, den religiösen, beherrscht wird, werden die Gegen-stände der Üebung: Lesen, Schreiben, Singen, Zeichnen verbunden. Aufder untern und Mittlern Stufe wird im Religionsunterrichte in der bibl. Geschichteund im Gesangbuche, auf der oberen in letzterem und in der Bibel gelesen; das»schreiben wird so betrieben, daß mit dem Schönschreiben das orthographische undspäter auch das stilistische gefördert wird; zu Aufsätzen werden daher mit Ausschlußder geschäftlichen nur Stoffe verwandt, wie sie der sachliche Unterricht zuführt. DerGesang schließt sich an den Religionsunterricht dadurch an, daß die Melodieen zu dengelernten Versen und Liedern in der Gesangstunde eingeübt werden; durch das Volks-lied ist er mit dem vereinigten Sach- und Sprachunterrichte verbunden, welcher dieTexte zu den zu übenden Volksmelodieen liefert. Derselbe kann auch den Stoff fürdie Zeichenübungen auf allen Stufen abgeben.

Das Rechnen kann in den Dienst des wcltkundlichen Unterrichts genommenwerden; dabei sind die sachlichen Kenntnisse über Maße, Münzen, Gewichte, Ar-beitslohn, Zeit, Zins u. dergl., welche der Rechenunterricht zuführen soll, nicht zuübersehen.

Die Untcrrichtsgegenstände, welche in Beziehung zu einander stehen, sind der Zeitnach so zu legen, daß die ihnen gewidmeten Stunden auf einander folgen, oder sichdoch nahe liegen.

Wenn man den Unterricht nach christlichem Princip ordnet, so wird dadurch aller-dings vielUnberechtigtes, Ueberflüsstges und Irreführendes ausgeschieden;" aberdennoch ist auch dabei immer noch nöthig, das Augenmerk darauf zu richten, daß derStoff so vereinfacht und beschränkt wird, daß dadurch eine vollständige Aneignung undsicheres Können ermöglicht wird.

In Betreff des Specielleren muß auf die Artikel, welche den Schulplan, dieeinzelnen Unterrichtsgegenstände und das Lesebuch betreffen, verwiesen werden.

Condnitenlisteir, s. Zeugnisse.

Conferonzprotokoll, s. Schulacten.

Confessions- und Communalschulen. Dem unmittelbaren Wortsinne nachsind Communalschulen die von den Gemeinden kraft gesetzlicher Verpflichtungerrichteten und unterhaltenen Volksschulen im Unterschied von den örtlichen Privat-unterrichtsanstalten. Es wird jedoch dieses Wort vielfach angewendet, um den Con-fessionsschulen gegenübergestellt zu werden, und nimmt dann eine andere und specielleBedeutung an, indem es solche Schulen bezeichnet, die in ihrer Einrichtung von demConfessionellen absehen und entweder das religiöse Element überhaupt ausschließcn,oder der Religion, so wie sie in geschichtlicher Gestalt und Besondcrung hervortritt,eine Stelle im Organismus des Unterrichts und der Erziehung versagen, sei es inder Weise, daß den Eltern überlassen bleibt, für den confessionellen Unterricht ihrerKinder sonstwie zu sorgen, oder daß den Seelsorgern gewiße Stunden eingeräumtwerden, worin sie ihre Angehörigen confesstonell unterweisen können. In letzteremFalle ist das Religiöse obzwar in beschränkter Weise neben die organische Schulein-richtung gestellt, im anderen Fall außerhalb derselben. Von Communalschulen indiesem Sinne unterscheidet man bisweilen die sogen. Simultanschulen in der Art,daß diese zwar von Kindern verschiedener Confesstonen besucht werden, dabei aber dasconfesstonellc Moment durch gewiße Rechte schützen, wie z. B. Wechsel oder Mischungder den verschiedenen Bekenntnissen zugehörigen Lehrer. Unter Confessions-schule dagegen versteht man eine solche, in welcher das Bekenntnis der Schulgemeindenicht nur dasjenige des Lehrers bedingt, sondern auch bestimmend auf den Gehalt unddie Art des Unterrichts und der Erziehung einwirkt.Vorhof der Kirche" nennenalte Schulordnungen den Ort, wo die Kinder des Volks in den Elementen unter-