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1 (1877) A - Liebe
Entstehung
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Concentration des Unterrichts in der Volksschule.

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maßgebend sind, festgcstcllt werden. Tie Volksschule hat als Bildungselcmeute fcst-zuhaltcn 1) das Religiöse, 2) das Nationale, 3) das Naturkundliche und 4) dasTechnische. Diese sind aber nicht von gleicher Berechtigung; cs kann nur eins vonihnen das specifisch menschenbildende sein. Was ist nun das Ursprüngliche, Wurzel-Hafte, über das man nicht hinausgehen kann, innerhalb besten man sich in jeder Artund auf jeder Stufe des menschlichen Bildungsproccsses bewegen muß? Das istdie Gemeinschaft mit Gott. Das religiöse Element muß in der Gesammtlehr-thätigkeit der Volksschule das beherrschende sein. Daraus jedoch, daß der ganze Unterrichtein christliches Gepräge tragen oder erhalten soll, folgt durchaus nicht, daß der weltkund-liche Unterricht, um ihm einen religiösen Charakter zu gebe», ausschließlich an die Schriftanzuschließen sei. Es versteht sich von selbst, daß man, um die heilige Geschichte an-schaulich zu machen, eine Menge von geographischen, naturkundlichen, geschichtlichenKenntnissen bedarf. Aber die Natur ist auch selbst unmittelbar als OffenbarungGottes zu betrachten, und es liegt gar kein Grund vor, der Naturkunde ihre Selb-ständigkeit zu nehmen und sie entweder in aphoristischen Belehrungen an die Bibelanzuschließen oder auf dem Schulplane bestimmte Stunden für einen Cursus biblischerNaturkunde anzusetzen. Lehrt man die Naturkunde nur als eine biblische, so hebtman sie aus dem heimatlichen Boden heraus und überträgt sie auf einen Boden, aufdem sie die Kinder nicht schauen; es ist aber gerade um des christlichen GesichtSpuncteswillen unerläßlich, die Natur um uns her in der Weise anschaucn zu lernen, daßalle Dinge Fingerzeige auf den Herrn werden. Daher soll man nicht die Naturkundein die Schrift, sondern die Schrift vielmehr in die Naturkunde hineintragcn, so daßeinzelne Schriftworte die höheren Beziehungen der Dinge andeutcn und die ganzeAuffassung eine durch den Geist der Schrift verklärte sei. Dabei ist freilich wohl zubeachten, daß die naturkundlichen Gegenstände nicht isolirt, so zu sagen bodenlos auf-treten dürfen, sondern daß sie in denselben Umgebungen vcrgeführt werden, in denensie dem Kinde im Leben erscheinen. Sie haben ja zum Hintergründe das Leben inKirche, Haus und Natur; das sind die Lebenskreise, in denen sich das Leben desKindes bewegt; und der Jahreslauf mit den christlichen Festen und Jahreszeiten istder Rahmen, in welchem die Vorkommnisse und Beziehungen des Lebens in HauS,Natur und Kirche den Kindern nahe gebracht werden müßen.

Es bildet hiernach der naturkundliche Stoff 1) für die Heimat ein Stück desnationalen Elementes, welches, indem es die Geschichte und Geographie des engerenund weiteren Vaterlandes umfaßt, an den naturgeschichtlichen Beschreibungen einelebensvolle Grundlage, namentlich für die Landeskunde, zugleich aber auch für die ge-schichtlichen Erzählungen erhält; es muß aber dasselbe in Geist und Auffassung überallvom religiösen Elemente durchdrungen sein und so der christlichen Anschauung auch imGebiete der Vaterlandskunde Bahn brechen. 2) Soweit Naturkundliches über dieGrenzen des Vaterlandes hinaus noch eine Berechtigung in der Volksschule findet,liefert es auf geographischer Grundlage einen wesentlichen Vestandtheil der Landschafts-bildcr, welche in Auswahl und Gestaltung u. a. besonders auch den Zweck haben,das Verständnis der Geschichte der evangelischen Mission vorzubereiten.

Sonach können Naturkunde, Geographie und Geschichte, wo die Zeit zu ge-sonderter Behandlung mangelt, auf der obern Stufe der Volksschule ein geordnetesGanze und durch Combination und Concentration nur einen Gegenstand bilden,dem die für die Realien oder Weltkunde wöchentlich bestimmte Stundenzahl zugc-wendct wird. Auch der Sprachunterricht gehört znm nationalen Elemente; dahersind die literarischen Stoffe, die geeignet sind, im Verhältnisse des Menschen zumVatcrlandc, wie zu Gott und zur Natur eine wirksame Saite anzuschlagen, mit denweltkundlichens,Stoffen zu verweben; dagegen ist der systematische Sprachunterricht, inwelcher Form'er auch ertheilt wird, von der Volksschule ausgeschlossen; Verständnisund Fertigkeit im mündlichen und schriftlichen Ausdrucke bilden die Aufgabe, welchean dem gesammten sachlichen Unterrichte zu erzielen ist. Aller Unterricht ist Sprach-unterricht.

Sonach gestaltet sich der Volksschulunterricht so, daß man 1) zwei Hanptunter-richtsgegenstände zu unterscheiden hat: u. den Religionsunterricht, der auf derUnter- und Mittelstufe sein Centrnm in der bibl. Geschichte, auf der Oberstufe darin