Llaskntheilung.
227
I. Von dcn Gesichtspunctcn, die bei der Eintheilung in selbständige Classen zurSprache kommen, sind als äußere die Zahl, das Geschlecht und das Alter der Kinderzu nenneu, als innere die Stufe der geistigen Ausbildung und das Verhältnis derKinder zum Lehrer. 1. Da die Zahl der Schüler, die ein Lehrer mit Erfolg zuunterrichten vermag, an eine bestimmte Grenze gebunden ist, so muß vor allem fest-gestellt werden, wie viele Schüler in einer Classe vereinigt sein dürfen. Nun liegtcs zwar im Interesse der Schule, die von einem Lehrer zu unterrichtende Schüler-zahl möglichst niedrig zu bestimmen, auf der andern Seite gebietet aber die Rück-sicht aus die Gemeinden, die Forderungen in dieser Beziehung nicht allzuhoch zuhalten. Es dürfte wohl die richtige Mitte sein, wenn als Maximum im allge-meinen 90, für Schulen, die alle Jahresabtheilungcn in sich schließen, 60—70Kinder bestimmt werden, so daß, wenn bei einer bleibenden Zunahme der Schüler-zahl ein weiterer Lehrer nicht angestellt werden könnte, wenigstens eine Trennungin Classen stattfinden müßte. 2. Besteht eine Schule aus mehreren Classen,so handelt es sich, da je gleicher die Schüler sind, desto leichter das Lehrgeschäftist, desto sicherer das Lehrziel erreicht wird, wesentlich darum, die gleichen Schülerzusammcnzuordnen. Der Nächstliegende Eintheilungsgrund ist das Alter derSchüler; weil aber der Erfahrung gemäß in der Regel von jedem Jahrgang ein-zelne Schüler hinter ihren Altersgenossen so Zurückbleiben, daß sie nicht mehr mitdenselben unterrichtet werden können, andere auch so voranschreitcn, daß sie bessereinem älteren Jahrgang eingereiht werden, darf das Alter nicht zum einzigen Gesichts-xunct für die Classification gemacht werden. 3. Ein weiteres Moment ist der Unter-schied der Geschlechter; hierüber s. d. Art. Geschlcchtertrennung. 4. Da aber dieäußern Momente noch keine Garantie für diejenige Gleichmäßigkeit der Schüler, aufdie es bei der Classification ankommt, bieten, so ist als das wichtigste das innereMoment der gleichmäßigen Geistesbildung zur Geltung zu bringen. Es kann sichaber dabei nur um ein gewißes Maß positiver Kenntnisse handeln, und zwar mußsich gemäß dem Character der Volksschule die Eintheilung nach der Totalbildung,nicht nach den Kenntnissen in einzelnen Fächern richten. In dieser Beziehung werdenvon den neueren Pädagogen mit Recht 3 Entwicklungsstufen unterschieden, die dasKind während seiner Schulzeit zu durchlaufen habe und die einen wesentlichen Unter-schied in der Geistesbildung begründen, die Stufe der Anschauung (Erlernen), Uebuug,Anwendung (Begreifen), oder Stufe der nieder» Seelenkräste (Aufmerksamkeit, Ge-dächtnis, Einbildungskraft), Hervortretcn der Denkkraft, verstandcsmäßiges Wollenund selbstthätige Anwendung des Gelernten. Zwar wirken auf jeder Stufe alle 3Tätigkeiten zusammen, aber die Unterscheidung hat doch ihren sichern Grund in dervorherrschenden Thätigkeit der einzelnen Stufen. Und so gehören im allgemeinen dieKinder von 6—8 Jahren der ersten, die von 8—12 der zweiten, die von 12—14 derdritten Stufe an; die moralische Beschaffenheit der Kinder kann, da es sich um dieGleichheit für den Unterricht handelt, nicht in Betracht kommen. Dagegen ist 5. daraufRücksicht zu nehmen, daß jeder Schüler so lange demselben Lehrer überlassen bleibe,als nöthig ist, damit sich Erziehung und Unterricht individuell gestalten und derLehrer einen nachhaltigen Einfluß ausüben kann; in der Volksschule sind 2 Jahredas Minimum.
Diejenigen Kinder, welche die Entwicklungsstufe, der ihre Altersclasse angehört,«och nicht erreicht haben, sind einer jünger» Classe zuzutheilen, beziehungsweise inder bisherigen zurückzulasscn, während dagegen andere, die ihrer Stufe vorausge-schritten sind, einer höheren Classe eingeordnet werden können. Von dieser Bestim-mung ist nur in sofern eine Ausnahme zu machen, als von dcn Kindern der 2 ältestenJahrgänge, die ihrer Entlassung aus der Schule und der Confirmation entgegengehen,auch diejenigen, die unter dem Niveau der Totalbildung ihrer Jahrgänge stehen, womöglich in die oberen Classen versetzt werden sollten, damit sie noch in dieser letztenZeit des Schulbesuchs von der Lebenslust, die in einer oberen Classe weht, umgebenwerden und die religiöse Anregung erhalten, die nur in einer solchen Classe gebotenund gewonnen wird.
II. Bei der Feststellung der gleichzeitig zu unterrichtenden Abtheilungen einerSchule, die zum Bedürfnis wird, so oft mehrere Jahrgänge vereinigt sind, ist daraus