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Aufgaben.
wird sich hiebei je nach dem Alter, dem Geschlechts und den schon vorhandenenKenntnissen der Schüler, vielleicht auch je nach den vorliegenden Lehrstoffen und Lehr-mitteln oft fragen, welche Vorbereitung und Wiederholung, die mündliche oder dieschriftliche, anzuwenden oder vorzuziehen sei? eine Frage, welche nur an Ort undStelle, d. h. in jeder einzelnen Schule oder Schulclafse genügend beantwortet werdenkann. Nur das wird überall das Gleiche sein, daß jeder Lernstoff, welcher seinerNatur nach — wenigstens von vorne herein — nicht eingesehen, sondern nur memorirtwerden kann, ganz und nngethcilt der mündlichen Vorbereitung anheimfällt. Aberfür beide, Vorbereitung und Wiederholung, wird Ouintilians Regel, daß alle Tagewenigstens einiges zu schreiben sei, ohne Ausnahme gelten. Nur eine Art der schrift-lichen Wiederholung sollte überall und für immer aus den Schulen verbannt sein:nirgends sollte einem Schüler zur Strafe aufgegeben werden, auch nur zehn biszwölf Linien zwanzigmal, zehnmal, ja auch nur zweimal zu schreiben. Daß demtragen oder nnsaubern Schüler anbefohlen wird, das, was er im Unfleiße hinge-schmiert hat, sauber zu schreiben, wird freilich allenthalben und oft nöthig befundenwerden.
Uebrigens deckt sich der Begriff Aufgaben selbstverständlich nicht mit dem Be-griff Hausaufgaben, vielmehr muß die Lösung der Aufgaben, welche die L-chule stellt, zueinem guten Theil in die Unterrichtszeit selbst fallen, in der Volksschule schon deswegen,weil das HauS an die Arbeitskraft und Arbeitszeit der Schüler ganz andere An-sprüche macht, als bei Schülern höherer Schulen, aber auch deswegen, weil bei man-chem Unterrichtsgegenstande die Natur der Sache es mit sich bringt, daß die wich-tigste Thätigkeit in der Lösung der Aufgaben besteht, und diese die meiste Zeit wegnimmt,wie beim Rechnen, Schönschreiben rc., weil ferner die Schüler nur allmählich der be-ständigen Leitung des Lehrers dabei entbehren lernen, wie beim Aufsätzcmachen, weilendlich überall, wo der Lehrer mehrere Abtheilungen vereinigt zu unterrichten hat,die Schuleinrichtung ihn nöthigt, die einen Schüler mit Aufgaben zu beschäftigen,während er die andern mündlich unterrichtet, eine Nöthigung übrigens, welche sich,wenn der Lehrer sein Geschäft versteht, für solche Schüler als sehr nützlich erweist,indem sie besser für sich arbeiten lernen, zu großem Gewinn für ihre Selbstthätigkeitund Selbständigkeit. Die befriedigenden Leistungen kleinerer Schulen im Vergleichmit größeren Anstalten, in welch letzteren nur je eine Jahresabthcilnng eine Classebildet, findet wohl hierin hauptsächlich ihre Erklärung.
Was schriftliche Aufgaben betrifft, seien cs nun zu Hause oder in der Schuleauszuarbeitende, so darf baldige und regelmäßige Corrcctnr nie unterbleiben, wennnicht Läßigkeit und Trägheit unter den Schülern cinreißen soll. Letzteres Geschäftkann freilich bei einer großen Schülerzahl sehr beschwerlich werden; allein cs gicbtauch keine andere Gelegenheit für den Lehrer, die einzelnen Schüler nach dem Maßeihrer Fähigkeiten und Kenntnisse wie ihrer Treue so genau kennen zu lernen. DieCorrectur sei in allem dem streng, dessen befriedigende Leistung nur von demWillen, dem Fleiß und der Sorgfalt des Schülers abhängt, pünctlich in allemäußerlichen (Handschrift, besondere Hefte für jedes Fach, nicht einzelne Blätter,Fließblatt, Datum u. dgl.), dagegen mild in der Behandlung dessen, was durchden Grad der Fähigkeit und der Entwicklung des einzelnen Schülers bedingt ist.Der corrigirten Arbeit werde ein Urtheil des Lehrers beigesetzt, damit der Schülerzu wetteiferndem Fleiße gereizt, der Lehrer zur strengsten Gewissenhaftigkeit gcnöthigtwerde. Hat dieser Grund zu vermuthcn, daß mit fremdem Kalb gepflügt wordensei, so hüte er sich, durch bittere Aeußcrungen einen — so leicht nachtheiligen— Conflict zwischen der Schule und dem Hause herbcizuführen; wohl aber darf er,wenn die Aufgabe zweckmäßig war und der Grundsatz der Nichtintervention feststeht, darauf Hinweisen, daß cs zwar wohl möglich, aber nichts weniger als ehren-haft sei, ihn, den Vertrauenden, zu täuschen. Gar zu nachläßig gefertigte Arbeitenwerden zur Umarbeitung zurückgegeben. Jede Arbeit der Classe muß nachher öffent-lich durchgesprochen werden, damit jeder Schüler die Zeichen der Correctur in seinerArbeit (Zeichen sind in vielen Fällen zweckmäßiger, als verbessernde Worte) alsbegründet erkenne und zu benützen vermöge.
Daß regelmäßige Hausaufgaben auch für die Volksschule nothwendig sind, wird