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Auctorität.
welcher dem Christentum gleichgültig gegenübersteht oder gar feindselig und spöttischsich gegen Religion und Bibel verhält, hat kein Recht, über Mangel an Auctoritätzu klagen; ist er doch als der den Ast durchsägt, auf welchem er selbst sitzt. Manerkenne aber hier, von welcher Bedeutung für das erziehende Element der Schuleeben dies ist, daß in ihr die heil. Schrift mit ihrem göttlichen Ansehen als daSHaupt- und Grundbuch gilt und um wie viel leichter es dem Lehrer wird, seinenermahnenden und strafenden Worten Eingang zu verschaffen und Nachdruck zu geben,wenn er sie aus Gottes Wort nimmt und bekräftigt, er also nicht in eigenem Namen,sondern als Botschafter an Christus Statt redet.
Das Stehen unter der göttlichen Auctorität ist also die Grundbedingung des An-spruchs auf diejenige, welche ein jeder an seinem Ort geltend zu machen hat. Wassodann speciell die Auctorität des Erziehers betrifft, so kann sie nicht bestehen ohnegewiße subjektive Bedingungen, wie Charakter, Kenntnisse, Unparteilichkeit u. dgl. —hinsichtlick deren wir jedoch auf den Artikel „Erzieher" verweisen — aber zugleichliegt im Lehramt eine objective Auctorität, welche zu schützen ist durch Aufrechthal-tung der Schulgesetze und Ordnungen, durch Juehrenhalten der bestehenden Ein-richtungen, auch der vorgcschriebenen Schulbücher, die man vor den Schülern nichtschlecht machen und deren Fehler man schonend bessern soll, ferner durch Achtung derCollcgen. Wenn Vater und Mutter in Gegenwart der Kinder sich gegenseitig her-untersetzen, so verlernen diese das Gehorchen gegen beide mit der Achtung, und wennLehrer untereinander hadern vor den Augen der Schüler, oder sich bespötteln, jedersich größer machend durch Verkleinerung des andern, so wandert die Auctorität ausvon der Anstalt: denn sie war ein gemeinschaftliches Gut und kann nicht einzeln alsLehen genommen werden.
Durch sein Amt rückt der Lehrer überhaupt in den Ring der objectiven Auc-torität ein, welcher die menschliche Gesellschaft umgiebt. Er ist daher verbunden, alleübrigen Auctoritäten in Ehren zu halten, also zunächst die Eltern seiner Schüler,die Gemeindeobrigkeit u. s. s. bis zur Spitze. Das Spötteln und sich Mokiren überdie Handlungen der Regierenden im Mund der Lehrer macht süffisante junge Leute,ein politisirendes Gescheidlesthun, dahinter nichts ist. Dem Selbstmord gleich aberkommt, wenn ein Lehrer sich unter die Aufrührerischen mengt; denn der vernichtetdie eigene subjective Auctorität, welcher die objective beeinträchtigt. Es ist nicht so, daßwo die eine Auctorität erschüttert wird, die andere unbewegt bliebe. Es giebt eineSolidarität, kraft welcher alle Auctoritäten mit einander stehen und wanken. Darumsollen auch umgekehrt Obrigkeit und Eltern den Lehrer in Ehren halten und stützen,keine Auctorität soll die andere fallen lassen. Je fester alle Zusammenhalten, destomehr Respect ist in den Zöglingen, desto seltener nöthig also die Schärfe der Zuchtund die Anwendung sinnlicher Gewalt.
Doch darf dieses nicht dahin verstanden werden, als ob nun unter sämmtlichenTrägern des obrigkeitlichen Ansehens ein osxrit äs evrxs, etwa nach Art des Officier-standes gegenüber von den Soldaten zu pflegen wäre, da nämlich keiner der Vorge-setzten weder aus sich noch auf einen andern etwas kommen zu lassen für Pflicht an-sieht. Vielmehr steht es dem Erzieher sogar Wohl an, sich selbst vor seinen Zög-lingen schuldig zu bekennen, je nachdem er sich verfehlt hatte; denn Weit entfernt, da-durch das Auctoritätsprincip zu verläugnen, bestätigt er dasselbe vielmehr durch seineeigene Demüthigung unter den, der die Quelle aller Auctorität ist.
Uebrigens aber ist von dem Recht, das in der väterlichen Gewalt liegt, niemalsein bloß formeller Gebrauch zu machen, also etwa um den Willen im Gehorsamder Art zu üben, wie man Fingerübungen am Clavier anstellt, die eben, ohne beson-dern musikalischen Werth zu haben, nur dazu dienen, die Muskeln frei und beweglich zumachen. Exercitien der Willensbeugung ohne die Grundlage der aus dem Sittengesetzgenommenen Motive wären bloße Dressur, wie sie bei dem Einüben von Pferden undJagdhunden, nicht aber bei der Erziehung eines Menschen am Platz ist. PlumpeBefehlslust gefällt sich zuweilen darin, durch ein Gebieten und Verbieten, das keinemoralische Heimat hat, ihren Muth zu kühlen; die Folge davon ist augenblicklicheErkältung und Abneigung im Gemüth des Untergebenen und Auflehnung, sobald dereingepreßte Wille Luft bekommt.