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können. Die Hauptmaßregcl zur Rcntbarmachung der Kirchen besteht aberdarin, baß gleich nach beendigtem Gottesdienste auf ein vom Küster, etwadurch Rasseln mit dem Schlüsselbunde, gegebenes Signal dieselben geräumtund verschlossen werden, worauf denn die Promenaden der Touristen unterBegleitung der Küster und Lohnbcdicntcn beginnen und so lange dauern,als Liebhaber sich einstellen, welche die Tare zu erlegen bereit sind. Na-türlich haben die Runden durch die Kirchen ihr festes Zeitmaß und ist esNiemanden — außer etwa gegen Erlegung eines Ertratrinkgeldcs — gestattet,das Eine oder Andere besonders in Augenschein zu nehmen oder gar Notizendarüber zu machen. Man pflegt dieses, mit der Würde des Cultus undden Intentionen der frommen Stifter der in der Kirche bewahrten Kunst-schätze schwerlich in Einklang zu bringende Verfahren wohl durch die Be-rufung auf Rücksichten der Sicherheit zu entschuldigen. Es muß indcßschon auffallen, daß die in Rede stehende Sequcstrirung der Kirchen in demMaße allgemeiner und durchgreifender wird, in welchem der Zuzug vonReisenden wächst, die doch wohl am wenigsten die Sicherheit gefährdendürften; wo noch keine Trinkgelder zu verdienen sind, erachtet man in derRegel die Kirchcnschätzc auch bei offener Kirchcnthürc für vollkommen sicher.Man wird sich übrigens nach dieser Seite auch wohl für hinreichend be-ruhigt durch die Versicherung erachten können, daß die reichsten Kirchen inItalien und selbst in der Weltstadt Paris von Morgens früh bis Abendsspät offen stehen, ohne daß bis jetzt hieraus eine Gefährdung ihres Eigcn-thums sich ergeben hat, wie denn überhaupt crfahrungsmäßig und ausnahe liegenden Gründen, Kirchcndiebstähle in der Regel dann verübt wer-den, wenn ein freier Zutritt nicht statt hat. Etwas stichhaltiger, als je-ner offenbar ganz leere Vorwand klingt schon die Entschuldigung, daß derErtrag der fraglichen Anordnung auch der Kirchcnfabrik zu gut komme,wo nämlich die Einrichtung besteht, daß letztere mit dem Küster theilt. Jn-dcß möchte wohl, bei der Schwierigkeit einer wirksamen Controle, dieserVorthcil selten sonderlich ins Gewicht fallen. Dem sei aber, wie ihmwolle, die Kirche ist nun einmal für die Beter da; die Pfarreingcscssenenwenigstens haben ein Recht darauf, nicht blos während der Messe und derVesper, sondern zu jeder Stunde des Tages vor dem Altäre und vor einemGnadenbildc ihren Andachtsübungcn obliegen, Trost und Hülfe bei Gott inseinem Tempel sich erflehen zu können, ohne vorher jedesmal sich den Eintrittin denselben durch eine Abgabe erkaufen zu müssen. Dieser Erwägung gegen-über müssen alle anderwciten Rücksichten für untergeordnet erachtet werden.Es handelt sich überdies aber auch gewissermaßen um einen Ehrenpunkt.Bis dahin galt cs allgemein für einen rühmlichen und bcncidcnswcrthcnVorzug des Katholicismus, daß seine gottesdienstlichen Gebäude stets Allen