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lichen Herrschern, insbesondere in Carl dem Großen, mächtige Schützerund Förderer. Berühmte Schulen erhoben sich an vielen Orten, an Uni-versitäten wurden eigene Lehrstühle für die Musik errichtet. ,
Es liegt in der Natur der Sache, daß grade das Zarteste und Geistigste derAusartung am meisten ausgesctzt ist. So erging cs denn auch der kirchlichenTonkunst. Nachdem sich zuerst die begleitende Musik zu dem einstimmigen,ruhig fortschreitenden Choräle (enntns tn-mus, pllün cllant) gefunden hatte,gestaltete sich derselbe besonders zufolge der cintrctendcn Mehrstimmigkeitimmer künstlicher und figurirter, bis endlich ihr ursprünglicher Charaktergänzlich verwischt ward.
Anders äls bei den übrigen Künsten war es bei der Musik nicht dasunmittelbare Hercindringcn heidnischer Elemente und Motive, was denRuin hcrbciführtc. Welche unsägliche Mühe man sich auch gab (cs seibeispielsweise an Glarcanus erinnert) auf die Antike zurückzukommen, auchnicht Ein Tonsatz war aus dem Hcidcnthum hcrzustellen; man mußte aufdem christlichen Boden stehen bleiben. Auf diesem Boden baucte sich dennauch die Musik bis tief ins 17. Jahrhundert fort und ward erst von derOpcrnmusik überwuchert, als die Renaissance längst schon die bildendenKünste aus allen Angeln gehoben hatte.
Dem csntus llrmus liegt ein anderes Tonspstcm zum Grunde, als un-serer heutigen Figuralmusik, beide Gattungen sind wesentlich von einan-der verschieden. Elfterer enthält blos die diatonische Tonleiter mit den inder natürlichen Aufeinanderfolge liegenden zwei halben Tönen. Das hier-durch bedingte entschiedene Verwiegen der ganzen Töne macht den Choralkraftvoll, ernst, einfach, würdig, ganz so wie cs seinem Zwecke entspricht,im Gegensätze zu der weicheren, durch die vielfachen Intervalle unruhigeren,sinnlicheren Figuralmusik. In der weltlichen, mcnsurirten Musik muß dasWort, ja bis zu einem gewissen Grade die Intention des Singenden demChronometer gehorchen, was mit der nothwcndigcn Heilighaltung der kirch-lichen Tcrtc, wie der kirchlichen Handlung kaum vereinbar erscheint. DieSubjectivität des kirchlichen Sängers soll nicht hinter die des Komponisten(geschweige denn des Organisten!) zurücktrctcn; jedenfalls darf das künst-lerische Moment nicht vorwicgen, wenn die Kirche betet, segnet, überhauptbei allen besonders feierlichen Acten.
Wenn nach vorstehenden Andeutungen sowohl seiner Entstehung undNatur nach, als auch nach den Positiven Satzungen*) der gregorianische
*) S. das Decret Johanns XXII. vom I. 1322 (exli-av. comm. I. III. t. i äe vita etIion. cleric.) vgl. Oonc. Irick. 8ess. XXII. äecr. eie observ. et evit. in celebr. Ulissae, dieLonslit. Xlex. VI. „piae 8nIIiciluäiais" <1657): das Edict der Cvngregation der sacra visitnaxostolica vom 30. Juli 1665 und die Encyclica Benedicts XIV. vom I. 1749.