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Fingerzeige auf dem Gebiete der kirchlichen Kunst
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Die Beschlüsse des Trientcr Concils*) so wie das französische Fabrik-decret vom 30. Dcccmber 1809**) schreiben ausdrücklich regelmäßige Be-suche der Kirchcngebäude unter Zuziehung von Sachverständigen vor, umden Zustand derselben zu constatiren und für die Ausbesserung alles Schad-haften unvcrweilt Sorge zu tragen. Es wäre zu wünschen, daß die hiervorgcschricbcncn Revisionen, die entweder ganz außer Gebrauch gekommenoder doch in eine bloße Formalität ausgeartct sind, auf das Ernsteste eingc-schärft und die darüber aufzunchmcndcn Protokolle durch die Vorgesetzte Be-hörde scharf ins Auge gefaßt würden. Nur so ist cs zu bewirken, daßrichtige Grnndsätzc und ein einheitliches Verfahren allmählich Eingang ge-winnen, daß dem Verderben und den Uebclständcn schon im Keime begeg-net wird, und cS nicht zu gewaltsamen Euren von der zuvorgedachten Artkommt, welche im Grunde schlimmer sind, als das Nebel, dem sic begeg-nen sollen. Durch das lange Treibcnlassen steht man sich plötzlich in dieNothwcndigkcit versetzt, über Hals und Kopf in Bausch und Bogen zu re-staurircn, und das Unglück ist da.

Vor Allem möchte ich rathcn, einen Punkt ins Auge zu fassen, dernur allzu häufig übersehen wird die in der Kirche herrschende Atmo-sphäre, zumal die Erhaltung des Gebäudes sowohl als der Geräthschaftenso wesentlich dadurch bedingt ist. An manchen Orten hat man bereits an-gcfangen, die Kirche zu Heizen; eine luftige und trockene Kirche bedarf aberder künstlichen Erwärmung nicht; wir können es darin aushaltcn, wie un-sere Vorfahren sie zu entbehren gewußt haben: sorgen wir nur, daß wir diegleiche Hcrzcnswärme mit in die Kirche bringen! Man vergewissere sichalso nach Möglichkeit darüber, ob der Bau nicht feucht und dumpfig ist,ob ein gehöriger.Luftwechsel darin stattfindct. Für letzteren sorgt man amBesten durch Anbringung von sogen. Wippfenstcrn und möglichst großenOcffnungen in den Schlußsteinen, oder wo sonst ein geeigneter Platz sichdafür findet. Meist hat indcß die Ungesundheit der Kirchen darin ihreVeranlassung, daß außen auf den Wasserabfluß nicht gehörig geachtet ist,daß man allmählig Erdanhöhungen, wenn nicht gar nachbarliche Servitu-ten sich hat bilden lassen, wie dies, so zu sagen, noch täglich unter unserenAugen sich bcgicbt. Ein gehörig ausgcpflastertcr Abzugsgraben am Fuße

*1 8essio VII cap. 8 de rekorm.

**) I.es insrxuilliors dl specialement le lrösHrjer Äront tenus de reill^r k ce que wu-les Iss repariltioiis soieiit Iiieu et prumptcmeiit Dilles. IIs euren! sein de visiter les bdti-meus evec de gens de I'erl »u commenceinent du prlnleinxs et de I'uuleinne. IIs pour-voiront sur-Ie-clnnnp et per econumie, eux repuruliuns locslives ou nulres csui n'excede-runl xes I» xroxorliun indicjuee en I'urliclo 12, et snns prc)ud>ce wuletois des depensesregle'es xour le culte u, s. w. Art. 4t a. a. O.