Besondere Verhältnisse der Venetianer. 385
Betrag der jährlichen Miethzinse, welche die Republik Ve-nedig aus den zu jenem großen Palaste gehörigen Gebäudengewann, wenn alle vermiethet waren, mit Ausschluß dermonatlichen Miethen, aber mit Inbegriff des oben ange-gebenen Miethertrages der Stationen, stieg bis zu 3762^ By-santien; und Marsilius bemerkt nur bey sehr wenigenKammern oder Wohnungen, daß sie zu seiner Zeit unver-miethet waren.
Nach diesen Angaben beschließt der Statthalter Marsi-lius seinen zweytcn Bericht mit einer Aufzahlung verschie-dener Beschwerden, zu welchen nach seiner Meynung dieRepublik Venedig in Beziehung auf das Verfahren derdamaligen Gewalthaber im heiligen Lande gerechte Veran-lassung hatte. Er klagt, daß widerrechtlicher Weise dieVenetianer gezwungen würden, von jedem Reisenden, wel-chen sie auf ihren Schiffen nach einem syrischen Hafen brin-gen, den dritten Theil des Fahrgeldes zu, erlegen, obgleichsie nach dem Privilegium, welches sie im Jahre H24 vondem Könige Balduin dem Zweyten erhalten hatten, nur zueiner solchen Abgabe von den Pilgern, welche auf venetia-nischcn Schiffen aus dem Königreiche nach dem Abendlandezurnckkehrten, verpflichtet waren, und selbst diese Verpflich-tung nur in dem Falle Statt fände, daß der König vonJerusalem den Venrtianern die jährliche Entschädigung vondreyhundert Bysantien von dem Fondaco von Tyrns, welchedurch dasselbe Privilegium ihnen zngesichert wäre, richtigzahlte, was nicht geschäheEr klagt ferner, daß die
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