218 Geschichte der Kreuzzüge. Buch VIII. Kap. VII.
uisse durch die Erscheinung eines Bevollmächtigten überrascht,welcher im Namen des Sultans sie aufforderte, einen Ab-geordneten aus ihrer Mitte zu erwählen und durch densel-ben die Anträge des Sultans zu vernehmen; worauf dieBarone den Grafen Peter von Bretagne zu ihrem Bevoll-mächtigten erkohren. Die Unterhandlung wurde durch dieVermittelung von Dolmetschern zwischen dem Grafen vonBretagne und dem saracenischen Bevollmächtigten geführt");der Letztere fragte zuerst im Namen des Sultans den Gra-fen, ob die Barone und Ritter ihre Freyheit zu erhaltenwünschten; und alS diese Frage bejaht wurde, so fragte erweiter: ob sie geneigt wären, ihre Befreyung mit der Räu-mung von Burgen und Schlössern der syrischen Barone zuerkaufen, worauf der Graf von Bretagne erwiederte, daßüber Syrien kein anderer als der Kaiser Friedrich verfügenkönnte. Der saracenische Unterhändler brachte hierauf dieRäumung von Burgen der geistlichen Ritterorden in Vor-schlag, und als darauf der Graf antwortete, daß ein solcherAntrag unstatthaft wäre, weil die Burgvögte sowohl derTempler als der Hospitaliter durch einen Eid auf die Hei-ligen sich verpflichten müßten, die ihnen anvertrauten Bur-gen für die Befreyung eines Menschen unter keiner Be-dingung zu übergeben: so sprach der Saracene, er sähewohl, daß sie keine Lust hätten, ihrer Fesseln entledigt zuwerden, und man werde gegen sie eben so als gegen ihreübrigen Mitgefangenen das Schwert zu gebrauchen wissen.Mit diesen Worten ging er von dannen. Dieselben Anträgewurden auch dem Könige Ludwig gemacht, und von ihmauf gleiche Weise wie von den Baronen zurückgewiesrn.
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