154 Gerichte der Kreuzzüge. Büch VIII. Kap. VI.
^- 5 °?' sich die Scharen der Ritter außerhalb des Lagers in derdurch den Kriegsrath bestimmten Weise, worauf der Königden Befehl verkündigen ließ, daß jeder Ritter, hohe undniedere, in seiner Schar sich halten sollte und dieselbe unterkeinem Vorwände verlassen dürfte, daß die Scharen einanderso nahe als möglich bleiben, und diejenigen, welche zuerstauf das jenseitige Ufer gelangen würden, die nachkommen-den erwarten sollten, und daß überhaupt kein Kampf gegendie Saracenen unternommen werden dürfte, bevor der Königund das ganze Heer auf dem jenseitigen User sich be-fänden -).
Ludwig war aber nicht standhaft genug, um die vonihm gebotene Ordnung aufrecht zu erhalten. Als sein Bru-der,. der ruhmsüchtige Graf Robert von Artois, ihn bat,daß er ihm die Ehre gewähren möchte, mit seiner Scharzuerst über den Kanal zu gehen, so machte Ludwig zwarmit sanften und milden Worten die Einwendung, daß erdie Hastigkeit seines kühnen und kampflustigen Bruders zuwohl kennte, um ihm Herrschaft über sich selbst zuzutraue»,und nicht zu fürchten, daß er durch ein unzeitiges Wagnißdas ganze Heer in Gefahr bringen möchte; als aber derGraf bey den Heiligen schwur, sich des Kampfes so langeenthalten zu wollen, bis das ganze Heer jenseit des Kanals
Dienstage der Fasten) an»» com l'au-tio äu jonr a^>aioir. foiuvitis x. 46 .Li. jour äs guaresme xreiiaur äe-vaur t'sude äu sour. Itelmiou ma-Iiusorire x. Aög. Oiioa clansum I>L-scsta (d. i. um die Zeit des Sonn-tags nach Ostern), was durchaus un-richtig ist. Mattst, varis aä »...lazo.r>. 7gg. Am Dienstags den s. Dsul-kaadav 6g? (— 8. Februar i-s°> nachDschrmalcddin bey Neinaud i>. 453.
Aschermittwoch fiel im Jahre iszoaufden y. Februar. Vgl. über die nach-folgenden Begebenheiten den Briefeines Kreuzfahrers an den GrafenRichard von ^ornwästis nach münd»lichen Nachrichten, welche dem Kreuz-fahrer von seinem Geistlichen- den eran die Königin gesandt hatte, warenmitgetheilt worden, bey Matthä»-Paris aä a. I 2 Z 0 . x. 7§6. 747.
4) Uclatiou manusorito x. 370.