50 Geschichte der Kreuzzügc. Brich VIII. Kap. II.
das Zeichen des heiligen Kreuzes alle Würde undSichtung; und die Bürger von Regensbnrg, eifrige Anhän-ger des Hauses der Hohenstaufen, vereinigten sich sogar zueiner Satzung, durch welche unter Androhung der Todes-strafe das Tragen des Kreuzes auf de» Kleidern unter-sagt wurde °).
Die Leidenschaftlichkeit, mit welcher Jnnocenz den Kai-ser Friedrich verfolgte, und die unbesonnene Raschheit, mitwelcher er überhaupt jede Widersetzlichkeit gegen seine Absichtendurch Dann und Interdikt strafte, in Verbindung mit denErpressungen, welche seine Legaten und Bevollmächtigtenübten, um der erschöpften päpstlichen Kammer die Mittelzur Bestreitung der Kosten des Kriegs gegen den Kaiser undändere Widerfacher des apostolischen Stuhls zu verschaffen,brachten auch in Frankreich damals eine Stimmung derGemnther hervor, welche dem Ansehen des Oberhauptes derKirche und der gesammten Geistlichkeit eben so nachtheiligwar, als der Sache des heiligen Landes. Eine große Zahlfranzösischer Barone und Ritter, von welchen sehr viele dasZeichen des Kreuzes trugen und ihr Wort gegeben hatten,den König Ludwig auf der Meerfahrt zu begleiten, verei-nigte sich eben damals zu einem Bündnisse, dessen Absichtwar, das Ansehen, die Gerichtsbarkeit und den Ncichthumder Geistlichkeit zu zerstören; und da die Verbündeten in derUrkunde ihres Bündnisses sich derselben Worte bedienten,mit welchen der Kaiser Friedrich in seinen Briefen und Aus-schreiben zum öftern das Sittenverderbniß und die Entar-tung des römischen Hofes und der gesammten christlichen
y) lieber die Ausschweifungen, wcl- liche Schreiben an den Bischof vonche die mit dem Banne und Inter- Ncgcnsburg (vom 13. Mai 1247. in.Licte bestraften Bürger von Regens- ist. Mast anno V.) bc» NainaiduSbürg damals begingen, s. LaS papst- 1. 0. tz. 10 — 12.