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7,1 (1832) Die Kreuzzuege des Königs Ludwig des Heiligen und der Verlust d. heiligen Landes
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Anordnungen des Papstes.

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päpstliche Briefe aufgefordert, diejenigen, welche das Zeichendes Kreuzes trugen, ernstlich und im Falle der Noch durchkirchliche Strafen zur Vollbringung der Meerfabrt in derbestimmten Zeit und unter der Leitung des Königs vonFrankreich anzuhaltcn ?). Aber auch in dieser Zeit vereitelteJnnocenz selbst innerhalb des deutschen Reichs die Wirkun»gen der von ihm angevrdneten Predigten für die Sache desheiligen Landes dadurch, daß er fortfuhr, das Kreuz widerden Kaiser Friedrich predigen zu lassen, und denen, welchediesen Feind des apostolischen Stuhls bekämpfen würden,alle Vortheilc und Begünstigungen, welche die letzten allge-meinen Kirchenversammlungen den Kreuzfahrern bewilligtbatten, anzubieten, ja sogar, im Widerspruche mit dem vonihm selbst mehr als einmal ausgesprochenen Grundsätze, dieUmwandlung des Gelübdes der Meerfahrt nach Syrien indie Verbindlichkeit, die Hohenstaufen zu bekämpfen, ge-stattete 2). Dadurch aber, daß Jnnocenz das Kreuz unddie zu Gunsten des heiligen Landes gemachten Bewilligun-gen mißbrauchte zur Erreichung von Zwecken, welche wenig-stens nicht überall als rein und heilig anerkannt wurden.

7) Ilsiualä. I. c. §. 2 g.

8) Durch clu päpstliches Schreibenvom 4, Mai 1247 (IV. non. IVI,rjranno v.) wurden die Bischöfe vonFrcpstngcn, Paffau und NegenSburgbeauftragt/ in ihren Diversen daSKreuz gegen den Kaiser Friedrich/besten Sohn Conrad und deren gan-zen Anhang predigen zu lassen. Baldhernach erhielten die Bischöfe vonNegenSburg und Meisten den Auf-trag/ die böhmischen Erosten, welchedamals mit ihrem dem Papste sehrergebenen Königs Wenzel im Streite

Vll. Band.

waren und das gegen den KaiserFriedrich genommene Kreuz abgelegtbatten (rcvcisi ast vvmirnin), durchdie geeigneten Mittel der Milde oderStrenge zum Dienste der Kirche zu-rückzuführcn. Bald hernach tratauch der Bischof von Chur alS päpst-licher Krcuzprcdiger gegen die Hohen-staufen auf/ und die Friesen wurdenvon der Verbindlichkeit/ nach Syriensich zu begeben / bcsrcyt gegen dieVerpflichtung, sich für den KönigWilhelm gegen den Kaiser Fried-rich zu bewaffnen. IZaiualä. l. 0 .tz. 7S- rZ.

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st- Tbc.

L247.