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Verfahren des Papstes Jnnocenz IV-
Währung eines Waffenstillstandes vermocht; und obgleich im^kk'r.Anfänge des Jahrs 1246 neue Unterhandlungen angeknüpftwurden, so vereinigten sich die bcydcn Könige doch nicht zueinem beständigen Frieden, und der König Heinrich bewil-ligte am Tage des heiligen Hilarius, um die Sache des^-2an.Kreuzes nicht zu hemmen^), „irr eine Verlängerung desWaffenstillstandes.
Die Ermahnungen zur Annahme des Kreuzes und zurMitwirkung an der Errettung des heiligen Landes, wenn sieauch eifrig fortgesetzt wurden, und der Papst sowohl seinenLegaten in Frankreich, den Bischof Odo von Tuscnlum, alsdie Bischöfe anderer Länder aufmunterte, das Kreuz zupredigen 6'), konnten um so weniger von irgend einem Er-folge seyn, als der Papst selbst die Wirkungen solcher Er-mahnungen vereitelte. Denn während die Kreuzpredigerdurch die Zusage der Vortheile und Begünstigungen, welchedie Kirchenversammlungen des Laterans und von Lyon denKreuzfahrern zugesianden hatten, die Gläubigen für denDienst des Heilandes im Lande jenseit des Meers zu ge-winnen sich bemühten, bot der Papst durch Briefe und Vo-ten dieselben Vortheile an für Dienste, welche mit geringerenKosten, geringerer Anstrengung und geringerer Gefahr ge-leistet werden konnten; und selbst diejenigen, welche schondas Gelübde der Mcerfahrt nach Syrien abgelegt hatten,erlangten ohne Mühe nach ihrem Wunsche die Umwandlung
60) kr« visterclnr orncis negotiumjrnpeäire. IVl-ttii. Paris ast,i. 1246.x. 691. 692.
61) Den Cardinal Odo sowohl alsdie frisischen Bischöfe ermahnte Jn-nocenz im Jahre 1246, das Kreuz zupredigen und die mit dem Kreuze Bc-
zeichneten zur Vollbringung ihres Ge-lübdes anzuhalten; doch fügte derPapst in Beziehung der letzter» dieBeschränkung hinzu: nisi körte üsirnpestiinentis iin^iieiti essent, irreorum vokL commutanäa vläeren-tur. ^.un. eeeles. All L.
1246. tz. 54.