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3,1 (1817) Der Kreuzzug der Deutschen und Franzosen unter Conrad III. und Ludwig VII.
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Die Kreuzpredigtcn in Frankreich. 41

cs dem bekümmerten Gewissen vieler tröstlich, daß Eugenallen Kreuzfahrern den von seinem Vorfahren Urban demAndern eingesetzten Ablaß der Sünden, welchelsiejmit zer-knirschten Herzen beichten würden, zusicherte. Damit aiichkeine Besorgniß für die daheim bleibenden Angehörigen dieStreiter Christi ängstige, so nahm er ihre Weiber und Kin-der unter seinen und der Kirche und aller Prälaten Schutz.Auch ihre zeitlichen Güter sicherte er nicht bloß gegen Ge-walt, sondern selbst gegen den Gang des Rechts, so langesie die Waffen für den Heiland trügen; also daß keiner dieGüter und Besitzungen der Bekreuzigten auf irgend eineWeise sollte in Anspruch nehmen dürfen, bevor nicht vonihrem Tode oder ihrer Heimkunft sichere Kunde eingcgangen.Ersprach sie selbst frei) von aller Verbindlichkeit, Zinsen fürihre Schulden zu bezahlen und löste kraft seines apostolischenAmtes die Schwüre oder Gelübde, womit sie selbst oder an-dre für sie solche Verbindlichkeit bekräftigt haben möchten.Um alle Hindernisse eines so heiligen Unternehmens sovielmöglich zu entfernen, hob Eugen für die Wallbrüder dieVerbindlichkeit des Lehengesctzcs auf, welches die Lehen ohneGenehmigung des Lchenherrn und der Verwandten zu verpfän-den verbot, so daß es jedem Wallbruder frey stehen sollte,ihre Lehen an Kirchen und Klöster oder an Pfaffen und Layenzu verpfänden, falls ihre Lehcnherren und Verwandte, ansdeshalb geschehene Ansprache, das nöthige Geld ihnen nichtleihen wollten oder könnten. Keine Gelegenheit war günsti-ger die Gewalt des Papstes in weltlichen Dingen zu erweisen,als eine Kreuzfahrt; denn wer widersprach in einer Zeit all-gemeiner Begeisterung für die Sache: Christi den Verfügun-gen seines Statthalters, welche nützlich waren dem Begin-nen, wofür alle Gut und Leben opferten! Heilsam war die