132
Buch VIII. Drittes Hauptstück.
hannisberg gehen müssen, dann wegen mehrerer Ursachen dicReise nach Rom nicht fortsetzen können. Dabei versicherteer seine unveränderliche Treue und Dankbarkeit. Der Kö-nig konnte durch ein so ungeschicktes Schreiben nur nochaufgebrachter über den Bischof werden, als er schon war.
14. Febr. Er befahl dem Minister v. Schlabrendorf, weil er nun vondem Undanke des Bischofs überzeugt sei, der unter den nich-tigsten Vorwänden Schutz bei des Königs offenbaren Fein-den suche, die gcsammten Einkünfte desselben zu sequcstrircn.Er selbst warf in seiner Antwort (den 15. Februar) dmBischöfe vor, in dem Augenblicke, wo er mit seinem Heerevorgerückt, um Schlesien zu befreien, diese Provinz verlassenund sich aus Angst eines bösen Gewissens unter den Schutzeiner Macht begeben zu haben, mit welcher er sich im offe-nen Kriege befinde. „Nach einem so empörenden Betragen,"fuhr er fort, „kann ich Si^ für nichts anderes als einenVerräther ansehen, der auf die Seite meiner Feinde getretenist und von freien Stücken seinen Posten verlassen hat, aufdem schon die Pflichten Ihres Standes Sie hätten festhal-ten sollen. Ich will Sie Ihrem eigenen Schicksale über- ^lassen. Weder der göttlichen Rache noch der Verachtung der !Menschen werden Sie entgehen können; denn so verderbt -diese auch immer sein mögen, so sind sie es doch nicht in ^solchem Grade, daß sie nicht Verräther und Undankbare ver-abscheuen sollten." Der König ließ sowol den Brief desBischofs wie seine Antwort in den Zeitungen veröffentlichen,und verbot später (am 17. December 1758) der Geistlichkeit,bei Verlust ihrer Pfründen und nach Umständen bei empfind-licher Leibcsstrafe, mit dem pflichtvergessenen und meineidigenBischöfe Briefwechsel zu unterhalten oder zu ihm zu reisen').
Außer den weltlichen Einkünften des Bischofs wurdenauch ohne weitere Rechtsförmlichkeiten dessen gcsammtc Hab-seligkcitcn, als Pferde, Hausgeräth u. s. w., mit Beschlagbelegt und dann an die Meistbietenden für 11,500 Thalerverkauft. Eben das geschah, sicher nicht ohne Rücksicht aufdie großen Geldverlegenheiten des Königs, mit dem Eigen-thume seines Bruders, des Dompropstes, und des Domherrn1) Menzel XI. S. 322--Z27.