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5 (1854) Von 1756 bis 1763
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Bestrafung von Geistlichen und Beamten. 129

der Verordnung vom 25. März und den Androhungendes bischöflichen Hirtenbriefs gemäß, den Faulhaber zuhängen, ohne ihm einen Beichtvater zu gestatten. Das wurdeam folgenden Tage vollzogen und der unglückliche Weltprie-stcr an eine Säule gehängt, an welcher bereits seit zwei Mo-naten ein österreichischer Spion hing. Es machte diesesharte, an Grausamkeit gränzende Verfahren auf die Katho-liken einen tiefen und dem Könige sehr nachtheiligcn Ein-druck, schreckte sie indessen zugleich nicht wenig.

Bald nach der Besetzung Breslaus befahl der König,besonders angeregt durch den schlesischen Minister Schlab-rcndorf, der den Katholiken sehr abgeneigt war, dem Groß-kanzler Zarriges, zwei zuverlässige Männer nach Breslau zuschicken, um summarische Proccsse gegen die malitiösen Leutezu machen, welche treulos und verrätherisch gegen ihn ge-handelt, und Exempcl zu statuiren. Diese Angelegenheitwurde so beschleunigt, daß schon im Februar des folgendenJahres das von einer dazu bestellten Commission abgefaßte und

> vom Könige bestätigte Urtel bekannt gemacht werden konnte.

> Demgemäß wurden wegen verdächtiger Aufführung und wirk-lich geäußerter übcler Gesinnung zwei Kriegs- und Domai-nenräthe, welche ihr Amt während der österreichischen Be-setzung der Stadt fortgeführt hatten, abgcsetzt, sechs höhereUnterbeamtete der Kammer mit 1300 Thalcrn Strafe be-legt, die übrigen begnadigt. Ein bereits pensionirter Kriegs-rath verlor seine 150 Thaler betragende Pension, weil erbei dem Grafen Collowrath um deren Erhaltung gebeten.Der Rathssyndikus Löwe wurde abgesetzt und erhielt Fe-stungsarrest wegen eines von ihm verfaßten, den König sehrverletzenden nach Wien geschickten magistratualischcn Sub-

^ missionsschreibcns. Die übrigen Mitglieder des Magistratshatten nur ihren Antheil an den Proccßkosten zu tragen. DerMarschcommissarius von Rothkirch, welcher den Oesterreicherngedient hatte, erhielt vier Jahre Festungshaft; dessen Bruderwurde frcigesprochen. Zwei v. Stcntsch, welche als preußischeOfficiere um österreichische Dienste gebeten hatten, wurden einerzu zehn-, der andere zu zweijähriger Festungshaft verurtheilt.Die Prälaten und Oberen von neun katholischen Stiftern inStenzel, G-sch. d. Preussisch. Staats. V. 9