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Buch VIIi. Drittes Hauptstück.
von Breslau einen Hirtenbrief erlassen, in welchem er denGeistlichen die Verpflichtung aufcrlcgte jeden beichtendenSoldaten jeder Waffengattung, auch wenn keine besondereVeranlassung dazu vorhanden wäre, vor der Absolution zurHaltung seines dem Könige gcschworncn Eides zu ermah-nen und ihm die Sünde des Meineids und die demselben 'unausbleiblich folgende Strafe zu Gemüthe zu führen. DerBischof erklärte jeden boshaften Seelsorger und Beichtvater,der Soldaten zum Ausreißer: verleite (wie man Grund habezu glauben, daß cs geschehe), sofort für suspendirt und seineBefähigung zum Beichthören und Absolviren für nichtig.Würde durch die Aussage des Soldaten die Ucbcrzeugungerlangt, daß der Beichtvater gegen diesen Hirtenbrief gehan-delt, so werde er von Seiten des Königs ohne Weitläufig-keit unausbleiblich mit derselben Strafe belegt werden, welchedie Kriegsartikel dem ausreißcnden Soldaten zucrkcnntcn,wodurch die katholischen Geistlichen einer außerordentlichgroßen Gefahr ausgesctzt wurden. Dieser Hirtenbrief wurdevon allen Kanzeln verlesen, in den Städten an die Kirch- >thüren, auf dem Lande an die Beichtstühle angeschlagen,und zwar nicht nur im Sprengel des Bischofs von Breslau,sondern auch in den Thcilcn des prcussischcn Schießens,welche unter anderen Bischöfen standen, sowie in der Graf-schaft Glatz. Hier gab nun ein im Mai des Jahres 1757wieder ergriffener Ausreißer an, der Pater Andreas Faul-haber, ein Weltgeistlichcr in Glatz, habe ihm auf seine Frage,ob es eine so große Sünde sei, die nicht vergeben werdenkönne, wenn er als Katholik entweiche, indem der Königdoch evangelisch sei? gesagt: „Freilich wol ist cs eine großeSünde, aber doch nicht so groß, daß sie nicht könnte ver-geben werden." Der Commandant von Glatz, der strengeFouque, ließ darauf den Faulhaber einzichcn, hielt ihn bisEnde Dcccmbers gefangen, und weil er sich, allerdingsden Vorschriften seiner Kirche gemäß, weigerte Rede undAntwort über einen Beichtgegcnstand zu geben, auch fürüberwiesen, ohne jedoch ein Strafurtcl zu fällen. DerKönig indessen, ohnehin durch das Benehmen des Bi-29. Dec. schoss und anderer katholischer Geistlichen gereizt, befahl