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liehen Anschläge als Belege beigefügt werden. Bei den höchstenStellen geschieht dasselbe (Hauptetats), bis endlich als Er-gebnis; der ganzen Arbeit der Haupt-Boranschlag, Haupt-finanz-Elat entworfen wird (»).
9) Ist dieser, abgeändert oder nach seiner vorgelegten Fassung,genehmigt worden, so gehen an alle höheren und niedrigerenBehörden die auf ihren Wirkungskreis sich beziehenden, mit denAnsätzen des ersteren übereinstimmenden Voranschläge zurück,um die in ihnen aufgesührten Einnahmen und Ausgaben inVollzug zu bringen.
10) Um ganz sicher zu gehen, hält man sich häufig in derPraxis an die Regel, die Einnahmen etwas unter ihrem muth-maßlichen Betrage, die Ausgaben dagegen über demselben an-zusetzen, so daß also die wirkliche Verwaltung aus beiden Ursa-chen einen größeren Ueberschuß ergiebt, als man nach dem Vor-anschläge erwarten sollte. Unter anderen Gründen mag dieFurcht vor unverschuldeten Vorwürfen und der Umstand zurEntschuldigung dieses Verfahrens dienen, daß eine Abweichungvom Etat, die durch günstigere Wirthschaftöergebnisse entsteht,erfreulich ist, während ein Mehrbetrag der Ausgaben und eineVerminderung der Einnahmen unangenehme Störungen nachsich zieht. Gleichwohl ist eine absichtliche Entfernung von dem,was man für wahrscheinlich halten muß, nicht zu billigen, sieführt zur Willkühr und ist auch nicht ohne Nachtheile, indemman, so lange nur noch im Ganzen ein Ueberschuß gegen denEtat vorhanden ist, eine Ueberschreitung der Ausgabensätze nach-sichtig zu beurthcilen geneigt ist. Wenn man aber den Voran-schlag streng nach der Wahrheit einrichtet, so darf man auf keineUeberschüsse rechnen, sondern muß schon im Etat eine SummeVorbehalten, welche zur Deckung von Einnahmsausfällen undAusgabsvermehrungen dient.
(a) Formulare für diese verschiedenen Arten von Vorschlägen u. a. bei
v. Malchus Politik, II. I.XXVIII ff.
8- 56-1.
Eine wesentliche Bedingung guter Etats ist auch ihre Voll-ständigkeit, so daß sie keine in ein gewisses Verwaltungsgebiet