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2 (1851)
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Erhebungsart der Einnahmen, in der Ausdehnung einer Staats-anstalt, dem Maaßstabe der vom Staate zu leistenden Bezah-lungen u. dgl. In manchen Fallen laßt sich die Wirkung dervorgegangenen Veränderung genau bestimmen, z. B. bei eineraufgehobenen Steuer, einer verminderten Gebühr; in anderenFallen, z. B. bei einer Zollermäßigung, kann man nur eine Ver-muthung aufstellen.

5) Eine für Anmerkungen bestimmte Spalte nimmt vorzüg-lich die Gründe auf, aus denen man eine von dem Durchschnitls-betrage abweichende Summe in Antrag bringt. AusführlicheErläuterungen müssen einem begleitenden Berichte Vorbehaltenbleiben.

6) Auch Belege werden beigefügt, um die Etatssätze zubegründen, wozu thcils Auszüge aus den Rechnungen, theilsausführliche Berechnungen, theils Nachweisungen der angeord-netcn Veränderungen in den Einnahms- und Ausgabs-Positio-nen (-) rc. dienlich sind.

7) Man braucht nur diejenigen Etatssätze zu rechtfertigen,welche unständig, oder von denen des vorigen Anschlages ver-schieden sind. Hiedurch wird die Verfertigung des Etats, wennsie jährlich oder nach wenigen Zwischcnjahren geschieht, bedeu-tend abgekürzt.

(a) Für die Ausgaben möchte die obige Anordnung, §. <2. "13., nach wel-cher man 1) Hofstaatsausgabcn, 2) Ausgaben für die ständische Re-präsentation, 3) Regierungsausgaben unterscheiden, und die letzte-ren nach den Ministerien abtheile» kann, den Vorzug verdienen. Fürdie Einnahmen ist die beste Eintheilung die, welche aus dem Wesender Einkünfte hergenommen wird, §. 81 ff. Doch müßte man nebende» selbstständigen Einnahmen in einer besonderen Abtheilung die-jenigen aufführen, welche sich gelegentlich, bei einem Gegenstände desAufwandes, ergeben, z.B. Arbeitsertrag in den Zuchthäusern, 8. K9.(ä) Bei jeder Verwaltung werden Nota b i lienb üch er geführt, umalle solche Veränderungen, z. B. sistirte Besoldungen, aufgehobeneAbgaben re. genau zu verzeichnen. Bad. V. v. 2ll. Jun, 1820.Reg.-Bl. Nr. UI. Formular bei v. Malchus, Pol. II, I.XXXXIV.

Z. 563.

8) Die Etatsentwürfe der unteren Stellen (Specialetats)werden bei den Mittelbehörden geprüft und in umfassendereEtats zusammengezogen, wobei jedoch die einzelnen ausführ-