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2 (1851)
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Einkünften zu decken, und zur Einziehung jener Scheine wurden 1842und >843 Anleihen von beinahe IS Mill. Doll, gemacht. Im April1846 war die Schuld 17z/, Will., durch den Krieg mit Mexiko istsie (Anfang 1849) auf 6SV, Mill. erhöht worden.

2. Abtheilung.

Verschiedene Arten der Staatsschulden.

§. 485.

Man hat sehr manchfaltige Wege eingeschlagen, um bei ei-ner Unzulänglichkeit der Staatseinkünfte fremdes Vermögen zuHülfe zu nehmen. Manche dieser Versuche entstanden aus derUnkenntniß der wahren Grundsätze und der Hoffnung, durchneue künstliche Veranstaltungen allen Nachtheilen zu begegnen,andere aus dem Bestreben, das Schuldenmachen zu verdecken, oderder Absicht, durch andere Formen, Namen und Bedingungen dieKapitalisten geneigter zu machen und anzureizen (»). Ein Theildieser Maaßregeln erscheint bei genauer Prüfung als verwerflich,da sie mit der Würde einer von sittlichen Grundsätzen geleitetenRegierung und der Schonung der Volkswirthschaft unverträglichsind. Die Arten der Schulden zerfallen zuvörderst in zweiHaupt-classen, erzwung ene und vertragsmäßige. Nur diese be-ruhen auf dem Staatscredite, bei jenen tritt der Zwang an des-sen Stelle. Man hat sich öfters zu der letzteren Art gewendet,wenn man nicht auf einen hinreichenden Credit zu bauen wagte,sie haben jedoch größtentheils neben dem in jeder Staatsschuldliegenden Nebel noch andere Nachtheile bei sich.

(a) Belege finden sich in der Finanzgeschichte vieler Staaten, z. B. inv. Hauer, Beiträge z. Gesch. der östcrr. Fin. S. 125 ff. Vielestatistische Angaben über die Schuldbriefe re. der einzelnen Staatenenthält das sorgfältig ausgearbeitcte Werk: CH. u. Fr. Noback,Vollst. Taschenbuch der Münz-, Maas- u. Gewichtsverhältnisse :c.Leipz. 18S1. II B.

§. 486.

Zu den erzwungenen Staatsschulden sind zu rechnen:I. Rückstände der Ausgaben. Nichts kann das Ver-trauen zu einer Finanzverwaltung mehr zerstören, als wenn sie