2 . Haupt stück.
A,, fw a n d s st e n e r n.
lä6
1. Absatz.
Allgemeine Betrachtung der Aufwandssteuern.
§. 406.
Bei den Aufwands-, Verbrauchs-, Verzehrungs-oder Consumtionssteuern (Z. 292) wird die Steuerfähig-keit der Bürger nicht im Einzelnen erforscht, sondern es wirdvorausgesetzt, dieselbe lasse sich aus dem Aufwande erkennen, denJeder für gewisse Zwecke macht, so daß man durch eine an diesenAufwand geknüpfte Steuererhebung alle Bürger ungefähr ingleichem Verhältnis; zu ihrem reinen Einkommen treffen könne.Diese Steuern hängen also nicht unmittelbar mit den Einnah-men, sondern mit den Ausgaben zusammen. Lbschon sie allge-mein .im Gebrauch sind und in mehreren Staaten sogar dem Er-trage nach die Schatzungen übertreffen (Z. 416), auch vieleErfahrungen zu ihren Gunsten sprechen, so ist doch ihre Zweck-mäßigkeit und Verträglichkeit mit den allgemeinen Grundsätzender Besteuerung in neuerer Zeit öfters in Zweifel gezogen wor-den (a). Mit der Abwägung der Vorzüge der Schatzungen undder Aufwandssteuern steht zugleich die Vergleichung der dircctenund indirecten Erhebungsweise in Zusammenhang (Z. 294),weil die erstgenannte Art von Steuern gewöhnlich unmittelbar,die zweite aber größtenthcils mittelbar erhoben wird,a)) Gegen die Aufwandssteuern: Eschenmaier, Ueber die Consum-tionssteuer, Heidelb. 1813. — Kröncke, Grundsätze, Nr. 3. —Lotz, Handb. III, 17b, — v. Li echten stern, Aphorismen undNotizen über wichtige Zweige des Finanzwesens, Altcnb. 1821. S.31. — Behr, Wirthsch. des St., S. 1-12. — v. Ulmcnstein,Ueber die Vorzüge und Mängel der indirecten Besteuerung, Düsseld.1831. — Uevue eix ^olopoiligue, Oct. >831. S. 16. — v. Rottcck,Oek. Pol., S. 315 ff. — Für dieselben: v. Sonncnfels, Grund-sätze, III, §. 1K5 ff.— v. Raumer, Das britische Bestcuerungs-