505
fällen werden für den Präsidenten und die Mitglieder von denkünftigen Reichsständen und für jetzt vom Staatsrath 3 Personenvorgeschlagen. — In Frankreich wurde zur Ueberwachung derAmortifationscasse ein Aufsichtsrath bestellt, bestehend aus 1 Pair,L Mitgliedern dcr Deputirtenkammcr, 1 Präsidenten des Rechnungs-hofes, dem Gouverneur der Pariser Bank und dem Präsidenten derPariser Handelskammer.
2. Hauptstück.
Verzinsung der Staatsschulden.
8. 509.
Die pünctliche Entrichtung der Zinsen muß aus allen Kräf-ten aufrecht erhalten werden, weil ihre Unterbrechung sowohleine Rechtswidrigkeit als eine Harte gegen die Gläubiger ent-hält und dem Staatscredite eine tiefe Wunde schlägt. Sind dieerforderlichen Summen für jedes Jahr ausgemittelt und derSchuldverwaltung zugewiesen, so ist die wirkliche fortlaufendeAusbezahlung ein einfaches Geschäft, über welches nur wenigeBemerkungen nöthig sind.
1) Zur Beschleunigung des Geldumlaufes ist es dienlich,wenn die Zinszahlungen zu verschiedenen Zeiten im Jahre ge-schehen, welches man theils durch halbjährige Zinsentrichtung,theils so bewirken kann, daß die Obligationen verschiedene Ber-zinsungstermine haben (a).
2) Es gereicht sehr zur Bequemlichkeit der Stocksbesitzer,wenn die Zinsen nicht allein bei der Schuldentilgungscasse inder Hauptstadt, sondern auch bei jeder öffentlichen Casse zu er-heben sind. Diese Cassen senden dann bei ihren Ablieferungenan höhere Cassen die eingelösten Zinsquittungen statt baar einund die Hauptstaatscasse rechnet dieselben der Amortisationscaffebei ihrer Ausstattung mit an(ö).
3) Zur Verhütung von Betrügereien hat man die gedruck-ten Zinsquittungen, Zinsabschnitte, Zinsbögen, Cou-pon s(e), allgemein eingeführt. Mit jeder Obligation wird einVorrat!) solcher Quittungen auf eine gewisse Zahl von Jahrenausgegeben, jede mit der Nummer der Obligation und dem
Rau, polit. Ockon. Ute Ausg. III, 2te Abth. Zg