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2 (1851)
Entstehung
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Drittes Buch

Verhältnis -er Einkünfte zu den Aus-gaben -es Staats.

I. A b s ch n i t t.

Gleichgewicht der Einkünfte und Ausgaben.

§. 463.

Die Ordnung und der gute Fortgang des Finanzwesens,wie einer jeden Wirtschaft, erfordert notwendig, daß die Ein-nahmen nicht hinter dem Betrage der Ausgaben Zurückbleiben.Sind hiezu die Einkünfte, d. h. diejenigen Vermögenszuflüsse,auf die man fortdauernd bauen kann, ohne eine Verschlimmerungdes ganzen Vermögenszustandes befürchten zu müssen (I, 70,70 a.), nicht ausreichend, so muß man zur Ergänzung der Ein-nahmen andere Mittel aufzusuchen. Dahin gehört

1) die Benutzung außerordentlicher, vorübergehender Ein-nahmen, auf die man aber nicht regelmäßig rechnen kann ;

2) die allmalige Aufzehrung des Stammvermögens, indemman Theile desselben in Geld umsetzt und dasselbe aufwendet.Dieß Verfahren darf nicht fortgesetzt werden, weil es die Quel-len des Staatseinkommens allmälig zerstört (er). Nur soweitwäre es unschädlich, als bei einem Lheile des Stammvermögensdie Veräußerung für zweckmäßig zu halten ist und nach dersel-ben leicht vermittelst der Besteuerung die Einkünfte auf die Höheder Ausgaben erhoben werden können;