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2 (1851)
Entstehung
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376
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Bedenkens ein Beschluß gefaßt. Wenn es nöthig ist, so wirdder Rechner noch zum zweitenmal vernommen (»). Wird voneiner höheren Behörde eine nochmalige Untersuchung vorgenom-men, so tragt diese den Namen Superrevision (S), und erstnach deren Beendigung und der Beantwortung der Superre-visionSerinnerungcn wird eine endgültige Entscheidung ausge-sprochen (e). Diese Entscheidung ist der Ncchnungsbescheid,der sich ebenfalls über alle einzelnen Erinnerungen äußert. Znso-ferne darin die Erklärung enthalten ist, daß der Beamte in Bezugauf das Jahr, dessen Rechnungen geprüft worden sind, alle seineObliegenheiten erfüllt habe, wird dieser Bescheid auch Absolu-tori u m oder Decharge genannt. Jndeß ist die Freisprechunghäufig nur eine bedingte, indem dem Rechner noch gewisse Ver-pflichtungen auferlegt werden, z. W. eine Summe nachzuzahlen,um die er sich verrechnet, oder die er unbefugter Weise ausgcgc-ben, oder zu erheben versäumt hat (ck), oder einen gewissenUmstand in der nächsten Rechnung gehörig zu berücksichtigen rc.

(a) In einigen Staaten ist ein mündliches Verfahren eingeführt, wobeider Rechner sich an dem Sitze der Nevisionsbehörde einsinden muß.(-) Wo die Anzahl der Rechnungen zu groß ist, um sie alle jährlich derSuperrevision zu unterwerfen, da pflegt man jährlich einige heraus-zunehmen.

(c) In Preußen unterscheidet man die Abnahme der Rechnungen, d. h.die erste Prüfung von Seite der »ächstvorgesetzten Verwaltungsbe-hörde,und die darauf folgende Revision durch die Oberrechnungs-kammer. Graaf, S. 505.

(/?) Hiebei steht ihm natürlich der Regreß an denjenigen,der hievon Vor-theil gezogen hat, frei.

§. 559 .

Allgemeine Bemerkungen in Bezug auf die Revision derRechnungen.

1) Wenn man die Prüfung unterlassen wollte, so würde dießdie größte Unordnung in dem Finanzwesen nach sich ziehen undselbst die redlichen Beamten wenigstens zur Nachlässigkeit verlei-ten. Man muß deßhalb eine sorgfältige Revision für eine unent-behrliche Einrichtung ansehen und sich deßhalb den Unbequem-lichkeiten unterziehen, die bisweilen aus unbegründeten Erinne-rungen entspringen.