nahmen und Ausgaben, die, obschon sie den Kassenstand abän-dern, doch mit den übrigen nicht vermengt werden dürfen, weilsie auf den wirthschaftlichen Zustand keinen Einfluß haben, indemsie keine wirkliche Mehrung oder Minderung desselben anzeigen.Beispiele hiervon sind I) eingezogcne und wiederangelcgte Eapi-tale, ebenso eingehende Kaufschillinge, die wieder irgendwo wer-bend angewcndet werden; eS ist sehr verwirrend, wenn solche,im Bermögensstamme vorgehende Bewegungen mit den eigent-lichen Einkünften und Ausgaben (I, Z. 70 a) zusammengewor-fen werden; 2) Vorschüsse und deren Wiederersatz, es mögennun beide in dem nämlichen Jahre Zusammentreffen oder nicht,3) Zahlungen an andere Staatscassen oder Einnahmen vonsolchen, wobei zwar das Nechnungsergcbniß der einzelnen Ver-waltung, namentlich ihr Cassenrest, abgeändcrt wird, aber wegender entgegengesetzten Veränderung in der anderen Lasse dochim Ganzen die beiderseitigen Wirkungen sich völlig aufheben.
Den Posten dieser Art sollte im Nubrikensysteme der Rech-nung eine eigene Stelle gegeben werden, so wie auch dem an-fänglichen und dem am Ende des Jahres verbleibenden baarenVorrathe. Vermöge einer Fiction pflegt man jenen als eineEinnahme, diesen als eine Ausgabe des einzelnen Jahres an-zusehen, Z. SSI (»).
(«) Auf diesen Sätzen beruht die Abteilung IV. im badischen Rechnungs-wesen „uneig entliehc Einnahmen und Ausgaben", dieman z. B. bei der Vergleichung des Solls mit dem Voranschlägeganz unbeachtet läßt, weil sie keine neuen Einkünfte und keine defini-tive Verwendung derselben enthält. — So wird z. B. jeder Vorschußerst in Abth. IV. gebucht, dann, wenn die Leistung endgültig ausge-mittelt ist, ebendaselbst als erstattet eingetragen und sodann in einerder 3 ersten Abteilungen in Einnahme oder Ausgabe gesetzt. In denVorlagen an die Stände ist der Bau der Staatsrechnung neuerlichfolgender: Ei n n ah me, -V. B etrieb s so n dsrc ch » u n g. I. Nesteaus voriger Rechnung, l. Geldvorrat!). 2. Naturalvorräthe. 3. Ac-tivrcste, n. aus den eigentlichen, b. aus den uneigentlichen Einnah-men. II. Uneigcntlichc Einnahmen vom laufenden Jahre. — 8.Etatsrcchnung. I. E. vom laufenden Jahre, II. vom vorher-gehenden, III. von früheren Jahren, IV. Abgang an Passivresten,V. Vermehrung der Naturalvorräthe. Die Abteilungen der Aus-gabe sind denen der Einnahme entsprechend. —- Minder gut ist es,für solche Posten, die keine wahren Einkünfte und Verwendungenanzeigen, besondere Bücher zu führen, wie die Depositen-, Vor-schuß- und Creditbücher. Ditmar, Staatscassenwesen, S. 38.