Druckschrift 
2 (1851)
Entstehung
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Z. 550.

Zur Vergleichung dieser beiden Arten der Buchführung kön-nen folgende Sätze dienen:

1) Bei dem Kameralstyl werden alle wirthschaftlichen Vor-gänge auf eine einzelne Verwaltungsstelle (Lasse) bezogen,welche die Einnahmen empfängt und die Ausgaben vornimmt.Beim Styl der Doppelbuchhaltung werden mehrere von einan-der verschiedene Verhältnisse dargestellt, in denen jene Verwal-tung zu anderen Lassen, zu Privatpersonen, zu Gemeinden ?c.steht, man kann auch für besondere Zweige der Einnahme undAusgabe eigene Rechnungen anlegen (<,).

2) Der kaufmännische Styl ist zur Darstellung der im Han-del vorkommenden Leistungen und Forderungen höchst zweckmä-ßig. Das Finanzwesen unterscheidet sich jedoch, wenn man dieStaatsgewerbe ausnimmt, von den Handelsgeschäften, a) Esbesteht nicht aus einer Menge einzelner Unternehmungen, son-dern aus regelmäßig wiederkehrenden, zusammenhängendenEinnahmen und Ausgaben, die bei ihrer Werschiedcnartigkeiteiner systematischen Einthcilung bedürfen, um leicht überblicktwerden zu können, während eine solche in den Handelsgeschäftenunfruchtbarbar sein würde, b) Zin Handel sind gegenseitigeLeistungen, die einander gleichkommen müssen, weßhalb es-thig ist, mit jedem Handelsfreunde abzurechnen. Im Finanz-wesen dagegen sind größtenteils einseitige Zahlungen, z. W.Steuerentrichtung, Ausgabe für Besoldungen rc., wobei es hin-rcicht, Soll, Hat und Nest neben einander zu setzen, a) DieKaufleute pflegen Waaren- und Geldsendungen, Auslagen undBemühungen, die eine Vergütung erheischen, auf Eredit vorzu-nehmcn und erst von Zeit zu Zeit die Schuldigkeit abzutragen,sie haben daher immer viele Forderungen und Schulden, wäh-rend man im Finanzwesen beabsichtigen muß, daß das Hat demSoll so bald und vollständig als möglich gleichkomme, cl) ImHandel giebt es keinen Voranschlag, dieser aber erfordert un-ausweichlich eine systematische Anlegung.

3) Wenn das Hauptbuch im kaufmännischen Style geführtwürde, so müßte dennoch am Schluß des Jahres eine nach syste-